Logo Geheim 4/1999

Plädoyer für ein Europäisches Netzwerk für Menschenrechte
Demokratie- und Menschenrechtsdefizite in der Europäischen Union der »Inneren Sicherheit«

Auszüge aus einem Statement, das der Verfasser während einer Tagung zum Thema »Für eine Europäische Union des Asyl- und Menschenrechtsschutzes« der Ev. Akademie Arnoldshain und des Komitees für Grundrechte und Demokratie im September 1999 gehalten hat.1

(...) Die Entwicklung der sogenannten Inneren Sicherheit im »europäischen Haus« und die Europäisierung systematischer Menschenrechtsverletzungen im Asylbereich (»Festung Europa«) haben uns, haben die bundesdeutschen Bürgerrechtskräfte mehr oder weniger kalt erwischt. Die innerhalb der europäischen Dimension zu konstatierende »neue« Unübersichtlichkeit und die hier zu registrierenden manifesten Gefährdungspotentiale in Hinblick auf die Menschen- und Bürgerrechte haben mich im Frühjahr 1999 dazu gebracht, aus Anlass des Kölner EU-Gegengipfels öffentlich eine verstärkte Kooperation und Vernetzung bürgerrechtlicher Kräfte auf europäischer Ebene zu fordern - mit dem Ziel eines Europäischen Netzwerkes für Menschenrechte.2 Ein solches internationales Netzwerk würde m.E. voraussetzen, dass auch auf nationaler Ebene eine verstärkte Kooperation und Vernetzung der Bürgerrechtsgruppen stattfindet. Ich gehe davon aus, dass spätestens mit der europäischen Dimension die Zeiten des Nebeneinander-Herwurschtelns, der Semi-Professionalität, der Gratisarbeit, der knappen personellen und finanziellen Ressourcen allmählich auslaufen müssten.

I. Demokratie- und Bürgerrechtsdefizite in der europäischen Entwicklung

Zunächst möchte ich in aller Kürze einige Punkte der bisherigen Europa-Entwicklung thesenartig anreißen und qualifizieren, um die Dringlichkeit eines »Europäischen Netzwerkes für Menschenrechte« zu begründen:3

Die garantierte ökonomische Freiheit des Güter-, Kapital-, Arbeitskräfte-, Waren-, Dienstleistungs- und Datenverkehrs in der europäischen Wirtschaftsunion ist teuer erkauft und findet keine Entsprechung im menschenrechtlichen Schutzbereich - im Gegenteil, die genannte Freizügigkeit geht weitgehend auf Kosten dieses Schutzbereiches:

1. Mit der Öffnung der Grenzen innerhalb Kern-Europas korrespondierte der Ausbau der »Festung Europa« mithilfe einer harmonisierten und arbeitsteiligen Asyl- bzw. Abschottungspolitik (Schengen) und mit der Verlagerung verschärfter Grenzkontrollen an die Außengrenzen der EU sowie - frei flottierend - jeweils ins Innere der Mitgliedsländer (Stichworte: verdachts- und anlaßunabhängige »Schleierfahndung«, die die betroffenen BürgerInnen als potentielle Sicherheitsrisiken voraussetzt, die jederzeit im öffentlichen Verkehrsraum kontrolliert werden dürfen).

2. Entwickelt hat sich bereits der Grundstock eines technisch, organisatorisch und personell kaum noch fassbaren Geflechts eines europäischen Datennetzes und einer internationalen Polizeibürokratie, deren Wirken massiv in Persönlichkeitssphäre und Freiheitsrechte der Euro-BürgerInnen einzugreifen vermag. Die Europäisierung der Prävention und Repression, die Schaffung eines europäischen Kontroll- und Überwachungs-Überstaates, ist in vollem Gange: Europol,4 Schengener Informationssystem (SIS) mit fast 9 Millionen Datensätzen,5 »Frühwarnsysteme« für Asyl (CIREA) und für Einwanderung (CIREFI), Eurodac (Europäische Fingerabdruckdatei über Asylsuchende)6, Enfopol 98, Echolon-System etc. - so chiffreartig heißen die einzelnen Projekte, deren Tragweite noch keineswegs ausgelotet ist.

3. Exekutiv dominierte Entscheidungsstrukturen, mangelnde Offenheit und Transparenz sowie das Fehlen einer verbindlichen Rechtskontrolle machen diese Projekte zu demokratisch kaum legitimierten Unternehmen. Europol weitet seine Befugnisse beständig aus und soll mit der Zeit auch operative Kompetenzen erhalten; spätestens damit würde auf europäischer Ebene die Grenze zwischen Polizei- und Geheimdienstarbeit vollends verwischt, die bereits heute nicht mehr klar zu ziehen ist. Die Europolizisten genießen strafrechtliche Immunität, d.h. sie können für unzulässige Handlungen noch nicht einmal (gerichtlich) belangt werden (Immunitätsprotokoll). Damit werden erstmals in der europäischen Rechtsgeschichte Polizisten von jeglicher gerichtlichen Verantwortung freigestellt. Der ehemalige Düsseldorfer Polizeipräsident Hans Lisken spricht von einer »entfesselten« Europapolizei.7

4. Gegenwärtig wird eine europäische Überwachungsstruktur aufgebaut, die unter der Chiffre »ENFOPOL 98« (Abhör- und Überwachungspläne der Enfopol-Arbeitsgruppe) vollzogen wird und die Kontrolle der modernen, grenzüberschreitenden Telekommunikation (Telefon, Mobilfunk, Faxe, E-mails, Internet, Teledienste etc.) intensivieren soll. Damit werden einerseits die Überwachungsmöglichkeiten der Polizei den neuen Technologien, wie z.B. der Satellitentelefonie, angepasst; zugleich aber auch technische Überwachungsmöglichkeiten verabredet, für die es in der Bundesrepublik überhaupt (noch) keine Rechtsgrundlage gibt.8

5. Die Tendenz zum gläsernen Bürger statt zu einer gläsernen Euro-Verwaltung, die stattdessen immer undurchsichtiger wird, ist unverkennbar. Die Frage nach der Notwendigkeit, dem Sinn und Zweck sowie der Ausgestaltung einer Europäischen Menschenrechts- und Datenschutzordnung, die nicht nur reaktiv verstanden werden darf, stellt sich im Zuge der europäischen Überwachungstendenzen und Datenvernetzung vollkommen neu.

6. Was wir in der Bundesrepublik in den letzten Jahrzehnten an Politik der sog. Inneren Sicherheit mit permanenten Gesetzesverschärfungen und Maßnahmen der inneren »Aufrüstung« in Richtung autoritärer Sicherheitsstaat erlebt haben, wurde bzw. wird auf europäischer Ebene in weiten Bereichen nachvollzogen, weiter ausgebaut, vernetzt, perfektioniert und erhält dadurch eine neue Dimension und Qualität - insbesondere was die negativen Auswirkungen auf die Bürger- und Menschenrechte anbelangt. In Bereichen, in denen der deutsche Grundrechtsschutz besser ausgestaltet ist als in anderen europäischen Ländern, besteht die Gefahr der Euro-Nivellierung auf dem niedrigsten gemeinsamen Nenner.

7. Über den EU-binnenpolitischen Teil hinaus betrachtet: Europa mausert sich - im Rahmen der NATO, neuerdings aber auch im Rahmen von Militarisierungsbestrebungen der EU - zu einer militärischen Großmacht, die sich anmaßt, »out of area«-Einsätze zu fahren und europäische (Wirtschafts-) Interessen militärisch zu sichern. Das bedeutet das Ende des Konzepts vom Verteidigungskrieg, wie es nach dem 2. Weltkrieg bis Ende des Kalten Krieges für Europa, Deutschland und die NATO dem Grundsatz nach gegolten hat.

Mit der EU als Binnenmarkt und Währungsunion und den unter Nr. 1 bis 6 lediglich angerissenen Tendenzen, die grundsätzlich zu kritisieren sind und die es politisch zu bekämpfen gilt, korrespondiert noch nicht einmal ein angemessener Rechtsschutz und keine Verfassung bürgerrechtlicher und sozialer Essentials. Die politischen Entscheidungsprozesse sind exekutiv-dominiert, d.h., die europäischen Verträge sind von den nationalen Regierungen ausgehandelt, demokratisch kaum legitimiert und kontrolliert. Dieses Demokratie- und Kontrolldefizit in der EU wird noch verschärft durch die schiere Größe der europäischen Staatengemeinschaft, die Bürgernähe und Transparenz kaum zulässt. Doch es geht kein Aufschrei durch Europa, nein: die »neue« Unübersichtlichkeit der europäischen Dimension, ihre entrückte Abstraktheit und ihre Komplexität, nicht zuletzt das Sprachenproblem scheinen dies zu verhindern... Das Gefühl der eigenen Betroffenheit mag sich bei den Menschen nicht so recht einstellen - doch die objektive Betroffenheit ist längst gegeben - zumal die europäischen Entscheidungen immer mehr die nationalen überlagern und dominieren.

II. Was tun? Für eine europäische Bürgerrechtsbewegung!

Ich möchte nicht behaupten, dass die europäische Dimension hierzulande von oppositionellen, bürgerrechtsorientierten Kräften vernachlässigt worden wäre, aber es ist m.E. unverkennbar, dass es mitunter am Bewusstsein für die europäische Dimension mangelt und dass noch viel an Diagnose-, Analyse- und Entwurfsarbeit zu bewerkstelligen ist. Es gibt so gut wie keine europäische kritische Öffentlichkeit, geschweige denn eine radikaldemokratische Opposition. Während die Eurobürokratie mit Riesenschritten unaufhaltsam voranschreitet, gibt es bislang immer noch keine starke, geschweige denn organisierte und professionelle Lobby in Sachen europäischer Menschenrechts- und Datenschutz - allenfalls einzelne verstreute Initiativen und Projekte. Sicher sind bereits wichtige Ansätze zu verzeichnen, etwa im Asylbereich (»les sans papiers«, »pro asyl«), im Zusammenhang mit dem EU-Gegengipfel, im Rahmen der Dachorganisation europäischer Bürgerrechtsorganisationen »Inter Citizens' Conferenz« (ICC), europäischer Juristenvereinigungen und über die grüne Fraktion im Europaparlament. Aber das reicht bei weitem nicht aus. Ein tragfähiges Gegenkonzept eines radikaldemokratischen, menschenrechtlich hochentwickelten Europas muss erst erarbeitet werden.

Es geht aber auch um die rechtzeitige kritische Einmischung und Formulierung von Gegenpositionen auf allen Ebenen der nationalstaatlichen und europäischen Entscheidungsebenen - mit dem Ziel, die bürgerrechtliche Begrenzung europäischer Eingriffsbefugnisse sowie eine effiziente öffentliche Kontrolle der Euro-Exekutive anzumahnen und durchzusetzen.

Obwohl EU-Entscheidungen in immer mehr Lebensbereiche eingreifen und immer mehr Bereiche rechtlich mitgestalten, fehlt auf europäischer Ebene immer noch eine Europäische Verfassung mit einem ausformulierten Grundrechtskatalog und einem Mindeststandard an demokratischen Prinzipien - über deren Sinn und Zweck angesichts der Kraft des Faktischen trefflich gestritten werden kann. Zwar sind die Grundfreiheiten praktisch in allen EU-Staaten nationalstaatlich verfassungsrechtlich geschützt - mit unterschiedlicher Qualität der jeweiligen Verfassungsrealität. Zwar hat seit Ende der 60er Jahre der Europäische Gerichtshof mit seiner Rechtsprechung eigene europäische Grundrechte entwickelt und stützt sich dabei auf die gemeinsame Verfassungstradition der Mitgliedsstaaten sowie auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Aber die zentralen Bürgerrechte gegenüber der europäischen Gesetzgebung und Exekutive/Verwaltung sind noch nicht verbrieft. Ein sog. Konvent soll bis zum Jahr 2000 eine europäische Grundrechte-Charta erarbeiten. An dem Konvent sollen auch Abgeordnete beteiligt sein - immerhin ein gewisser Fortschritt, nachdem bislang die EU-Konventionen ausschließlich von den Regierungen der Mitgliedsstaaten ausgehandelt wurden.

III. Forderung: Entwicklung einer Europäischen Bürgerrechtsbewegung

Eine verbesserte europäische Kooperation bürgerrechtsorientierter Kräfte gehört auf die Tagesordnung - etwa in einem Projekt »Europäisches Netzwerk für Menschenrechte«, das von Bürgerrechtsgruppen in den beteiligten europäischen Ländern in die Wege geleitet und getragen werden könnte. Angesichts der internationalen Zusammenarbeit etwa im Sicherheitsbereich (Schengen, Europol, Enfopol etc.) sind solche Ansätze für eine europäische Bürgerrechtsbewegung überfällig. Das wäre ein wichtiger Beitrag zur Demokratisierung der EU von unten und zur Schaffung einer kritischen europäischen Öffentlichkeit. Da wir die europäische Entwicklung nicht aufhalten können, noch zurückschrauben, sind wir dazu verdonnert, bürgerrechtliche, demokratische Gegenpositionen zu entwickeln und eine effektive menschenrechtlich orientierte Opposition zu etablieren, deren Stimme nicht überhört werden kann.

Deshalb schlage ich zunächst folgende Schritte vor (ohne mich der Illusion hinzugeben, damit auch nur annähernd die Verhältnisse im Machtkomplex Europa zu überwinden oder auch nur anzukratzen):

1. Einberufung einer Europäischen Konferenz (Anfang bis Mitte 2000), während der die Themen »Zur Lage der Demokratie und Menschenrechte in Europa«, »Ausarbeitung einer Europäischen Verfassung« und »Entwicklung einer europäischen Bürgerrechtsbewegung« behandelt werden sollen und zwar ergebnisorientiert. Es sollte das Konzept einer menschen- und bürgerrechtlichen Gegenstrategie auf der Grundlage der bisherigen Euro-Entwicklung erarbeitet und verabschiedet werden.

2. Engere Kooperation und Vernetzung der bundesdeutschen Bürgerrechtsgruppen als Voraussetzung für eine effiziente europäische Kooperation. Das bedeutet: Koordination der Bürgerrechtsgruppen (u.a. Komitee für Grundrechte und Demokratie, Humanistische Union, Gustav-Heinemann-Initiative, Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde, Vereinigung Demokratischer JuritInnen (VDJ), Europäische VDJ, Republikanischer Anwältinnen- und Anwaltsverein, Strafverteidiger-Vereinigungen, Neue Richtervereinigung, ötv-Richter und Staatsanwälte, BAG Kritische PolizistInnen; Forum Menschenrechte; Pro Asyl, medico international etc.), um die Bürgerrechtsarbeit effizienter zu gestalten - ohne damit unterschiedliche Traditionen und inhaltliche Differenzen zwischen den einzelnen Gruppen nivellieren zu wollen. Eventuell ist an die Einrichtung eines gemeinsamen Generalsekretariats und eines beratenden Kuratoriums zu denken.

3. Auf europäischer Ebene verstärkte Professionalisierung, Kooperation und Vernetzung, Entwicklung von europäischen Bürger- und Menschenrechtsstrukturen unter Nutzung des Datenaustauschs über Internet, E-Mails etc. - mit dem Ziel eines Europäischen Netzwerkes für Menschenrechte - u.a. mit einem Präsenz-Büro in Brüssel.

4. Über eine gesicherte Finanzierung der Personal- und Sachkosten, ohne die ein solches Projekt nicht zu realisieren sein wird, ist verstärkt nachzudenken (evtl. Stiftungsmodell, das Unabhängigkeit gewährleistet).

Dr. Rolf Gössner, Rechtsanwalt, Publizist und parlamentarischer Berater. Mitherausgeber der Zweiwochenschrift für Politik-Kultur-Wirtschaft »Ossietzky«. Autor zahlreicher Bücher zu den Themen »Innere Sicherheit«, Bürgerrechte und Demokratie, u.a.

»Mythos Sicherheit - Der hilflose Schrei nach dem starken Staat« (Nomos, Baden-Baden 1995); »Polizei im Zwielicht - Gerät der Apparat außer Kontrolle?« (Campus, Frankfurt/M. 1996); zuletzt: Erste Rechts-Hilfe - Rechts- und Verhaltenstipps im Umgang mit Polizei, Justiz und Geheimdiensten, Verlag Die Werkstatt Göttingen 1999.

Anmerkungen:
1 Tagungsbericht des Komitees für Grundrechte und Demokratie, Aquinostr. 7-11, 50670 Köln, als Presseinformation vom 4.10.99 sowie in deren Rundbrief vom Okt. 1999.
2 S. »Eine EU-Bürgerrechtsbewegung ist überfällig«, Interview der Kölner Woche mit RA Rolf Gössner, Gipfel-Beilage der »Kölner Woche« vom 29.5.1999, S. IV.
3 Vgl. dazu u.a. auch: Tatort Europa - Asyl und Innere Sicherheit in der EU, Bonn 1997.
4 Vgl. Europol - Das Europäische Polizeiamt, Themenheft »Innenpolitik« (Nr. VI/1997), hrg. Bundesinnenministerium, Dez.1997/Jan. 1998; Mit Europol grenzenlos sicher? Die Grünen im Europäischen Parlament, Brüssel 1995.
5 Vgl. dazu Busch, Neue Wachstumsringer im SIS, in: Bürgerrechte & Polizei 2/99, S. 80 ff.
6 Nach dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission sollen alle Asylsuchenden und illegalen Grenzgänger ab einem Alter von 14 Jahren daktyloskopiert und in dem Fingerabdruck-Informationssystem erfasst werden.
7 Vgl. Lisken/Mokros, Europol - eine »entfesselte« Polizeimacht, in: Müller-Heidelberg u.a. (Hg.), Grundrechte-Report 1998, Reinbek 1998, S. 200 f; Heuer, Zur Problematik einer Immunität von Europol-Angehörigen, in: Polizei heute 2/98, S. 47 ff; Hirsch, Immunität für Europol - eine Polizei über dem Gesetz? In: ZRP 1998, S. 10 ff.
8 Vgl. dazu: Telepolis, Verlag Heinz Heise, Hannover (Internet: http://www.heise.de)

Rolf Gössner


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