Logo Geheim 2/1999

Kontrolle der Geheimdienste
Nicht mitmachen ist zu wenig

Die Diskussion darum, ob sich die PDS an der parlamentarischen Kontrolle der Geheimdienste auf Bundesebene beteiligen soll oder nicht, ist derzeit wieder eine rein theoretische, da sich auf Regierungsseite die Gegner einer Beteiligung der PDS durchgesetzt haben. Die PDS darf also auch unter rot-grüner Ägide nicht in die Parlamentarischen Kontrollgremien einziehen. Dennoch ist es sinnvoll, unser Verhältnis zu diesen Gremien zu klären. Roland Claus, parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion der PDS, spricht sich grundsätzlich gegen eine Mitarbeit in den Kontrollgremien aus und begründet das zum einen damit, daß Geheimdienste nicht kontrollierbar sind. Der einzig adäquate Umgang mit den Diensten sei die Forderung ihrer Abschaffung. Grundsätzlich habe ich in diesem Punkt keinen Dissens mit Roland Claus. Sowenig Grundrechte durch geheimdienstliche Ausforschungen zu schützen sind, sowenig stimmen BfV (Inlandsgeheimdienst »Bundesamt für Verfassungsschutz«, d. Red.) und BND (Auslandsgeheimdienst »Bundesnachrichtendienst«, d. Red.) mit dem Verfassungs- bzw. Völkerrecht überein. Hinsichtlich des Verfassungsschutzes sahen die Alliierten nach dem zweiten Weltkrieg keinen Staatsschutz vor, wie ihn heute das BfV zum Ziel hat. Es sollte lediglich eine Datensammelstelle geben, die sich darauf beschränken sollte, Auskunft, Nachrichten und sonstige Unterlagen über Bestrebungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik richten, zusammenzutragen und auszuwerten. Nicht geplant waren exekutive Befugnisse wie Eingriffe in die Strafverfolgung.

Als völkerrechtswidrig muß der Bundesnachrichtendienst eingestuft werden. Die von ihm durchgeführten hoheitlichen Akte auf fremdem Staatsterritorium sind unzulässig, was man schon daran sieht, daß es überall Gesetze dagegen gibt. Die bloße Tatsache, daß alle Staaten das machen, gebiert noch kein Recht.

Ziel muß es also bleiben, alle Geheimdienste abzuschaffen. Tatsache ist jedoch auch, daß wir uns damit keineswegs auf einen gesellschaftlichen Konsens hin bewegen, sondern komplett neben dem Zeitgeist liegen. Dieses Ziel bleibt also zunächst ein fernes.

Ein konkreter Kritikpunkt von Roland Claus ist die Geheimhaltungspflicht der Beteiligten in den Parlamentarischen Kontrollgremien. »Damit wird die öffentliche Kritik an staatlich legitimierter Geheimdiensttätigkeit ausgeschlossen oder auf den Weg der Indiskretion gebracht.«1

Dieses Argument müssen wir ernsthaft diskutieren. Es ist ganz sicher richtig, daß die Gefahr einer schweigenden Mitwisserschaft besteht, die mehr Handlungs- und Kritikmöglichkeiten einschränkt als ermöglicht. Prinzipiell teile ich seine Sorge, durch das Angebot der Mitwirkung von linken Positionen weg auf den Pfad der Sünde gelockt zu werden - ähnlich der Entwicklung der Grünen. Eine Beteiligung müßte also immer dahingehend beobachtet und ausgewertet werden, wie sie sich in der Praxis auswirkt. Grundsätzlich müßte die PDS auch bei einer gewährten und angenommenen Beteiligung bereit sein, sich aus den Gremien wieder zurückzuziehen, wenn es eher zum Nachteil einer kritischen Auseinandersetzung führt. Dies würde allerdings nur die Praxis zeigen.

Weniger richtig erscheint mir Claus' Argument, schon der Versuch einer Kontrolle legitimiere den Fortbestand der geheimen Dienste. Wir müssen die Arbeit der Nachrichtendienste ja nicht deswegen rechtfertigen oder gar verteidigen, weil wir uns in den parlamentarischen Gremien mit ihnen auseinandersetzen. Es bleibt uns unbenommen, auch weiterhin für die Beschneidung der Kompetenzen und letztlich für die Abschaffung der Dienste einzutreten.

Informationen sollen im Verborgenen bleiben

Seit der Stellungnahme von Roland Claus hat sich die Situation dahingehend geändert, daß die Entscheidung eines fortgesetzten Ausschlusses der PDS aus den parlamentarischen Kontrollgremien des Bundes entschieden ist. Das legt die Vermutung nahe, daß es auf Bundesebene Informationen gibt, die der PDS vorenthalten werden sollen. Was sich als Vermutung zur Zeit nahezu aufdrängt, ist die Überlegung, daß wir es hier mit einer Vorkriegsentscheidung zu tun haben - es also vor Beginn des Kosovo-Krieges Informationen über den BND und den MAD gegeben hat, die den einzigen parlamentarischen Kriegsgegnern nicht in die Hände fallen sollten. Diese Spekulationen erhalten dadurch Nahrung, daß auch in den Medien relativ offen über operative Einsätze der Nachrichtendienste, respektive des BND spekuliert wird. Kolportiert wird beispielsweise, daß der BND zusammen mit der CIA einen geheimen Plan zur Sabotage gegen den jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic ausgearbeitet habe (vgl. FAZ und ND vom 25.5.1999) und mit mehreren Millionen Mark an der Bewaffnung der UCK beteiligt sei (vgl. Welt am Sonntag, 24.5.1999).

Ausbau und Aufrüstung der Geheimdienste

Ein weiterer Aspekt in der Diskussion ist die ständige Kompetenzerweiterung sowie technische und personelle Aufrüstung der Geheimdienste und die Frage, wie dieser Entwicklung entgegen gearbeitet werden kann. Die aus der Position von Roland Claus hervorgehende Möglichkeit favorisiert die Kritik von außen. Angesichts der sich ständig weiterentwickelnden und immer undurchschaubarer werdenden Geheimdienststrukturen und der sich immer weiter diversifizierenden und mit polizeilichen Aufgaben vermischenden Aktionsbereiche erscheint es mir jedoch sinnvoll, die eigenen Kenntnisse durch die - wenn auch beschränkten - Informationen in den parlamentarischen Kontrollgremien zu vermehren.

Die Entwicklung der Sicherheitsstruktur in der BRD ging von einem ursprünglich von den Alliierten geplanten demokratischeren Sicherheitssystem aus und erfuhr dann durch Blockkonfrontation und Kalten Krieg rasch die Restauration zu einer vordemokratischen, konsequent auf Staatssicherheit bezogenen Konzeption mit stark obrigkeitsstaatlicher Tendenz.

In der Folge kam es zu immer neuen Gesetzesverschärfungen und dem personellen und technischen Ausbau der Sicherheitsbehörden. Zwischen 1960 und 1980 stieg z.B. die Personalstärke des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) von 523 auf 1.780 an, um dann bis 1998 weiter auf 2.164 anzuwachsen. Der Zuschuß aus dem Bundeshaushalt an das BfV betrug 1998 rund 220,5 Mio. DM, ein Jahr zuvor war diese Summe um ca. 50.000 DM geringer (vgl. Verfassungsschutzbericht 1998). BKA und BGS - ebenfalls zunehmend zuständig für Staatsschutzbelange - wurden in den letzten Jahrzehnten wie folgt aufgestockt: BKA 1960: 419 / 1980: 3.339 / 1995: 4.878 / BGS 1960: 17.530 / 1980: 26.305 / 1995: 39.500.

Parallel dazu wurden die Sicherheitsbehörden nicht nur technisch aufgerüstet, sondern auch mit EDV ausgestattet, was zu immer umfassenderen Datenerfassungsmöglichkeiten führte. Beispiele dafür sind das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS), an dem alle Geheimdienste beteiligt sind, und Datenbanken wie AFIS (das Automatisierte Fingerabdruck-Identifizierungssystem) mit ca. 2,2 Mio Datensätze enthalten sind.

Vermischung von Geheimdiensten und Polizei - Aufweichung des Trennungsgebotes

Mit der Vorfeld-Ermittlung und dem õ129a StGB wurde die Kontrolle der politischen Gegner und Kritiker zum Alltag. Das System der sog. Inneren Sicherheit hat in den 90ern zu einer weiteren Perfektionierung des Staatsschutzes und Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte geführt. Dabei wird das strikte Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten wird immer weiter aufgeweicht. Die Verfassungsschutz-Behörden werden im Zuge einer verbesserten Bekämpfung der sog. »OK« für originäre polizeiliche Aufgaben herangezogen, und im Gegenzug dazu werden die Polizeien zunehmend mit nachrichtendienstlichen Mitteln ausgestattet. Die staatlichen Befugniserweiterungen zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr umfassen u.a. Verdeckte Ermittler, Rasterfahndung, den Großen Lauschangriff, die flächendeckende Kontrolle der Auslandstelefonate durch den BND, on-line-Anschlüsse der Polizei und Nachrichtendienste an das Ausländerzentralregister, Hauptverhandlungshaft, GEN-Dateien, Verschärfung von Polizeigesetzen.

Die PDS sollte aufgrund der ständig weitergehenden Aufblähung von Geheimdiensten, Gesinnungsschnüffelei, umfassender Verdatung etc. darauf bestehen, an jeder noch so geringen Möglichkeit der Kontrolle der Geheimdienste beteiligt zu werden. Erst recht dann, wenn uns außerhalb der Parlamentarischen Kontrollgremien gar keine Auskunft erteilt wird. Natürlich ist die strikte Geheimhaltungspflicht unbefriedigend. Wir müßten uns bei einer Partizipation an der Kontrolle ständig dafür einsetzen, die Arbeit der Geheimdienste transparenter zu machen, um somit auch die Kritik lauter und umfassender vorbringen zu können.

Ein Einfordern unserer parlamentarischen Rechte steht aber auch für die Gegenwehr gegen den Abbau von Grund- und Freiheitsrechten und Rechtsgarantien im allgemeinen.

Wenn wir uns über unser Ziel der Abschaffung der Geheimdienste einig sind - was ja der Fall ist und auch von Roland Claus nicht bestritten wird - sollten wir uns darüber Gedanken machen, mit welchen Aktivitäten die PDS im Bund und in den Ländern diesem Ziel näher kommen kann. Wir brauchen einen Austausch darüber, wie wir unsere öffentliche, publizistische Kritik an den Verfassungsschutz-Ämtern, an BND und MAD durch mehr und regelmäßigere Öffentlichkeitsarbeit verstärken können. Das scheint mir ein lohnenderes Diskussionsfeld zu sein. Also sozusagen zurück zu der klassischen Frage: Was tun? »Nicht mitmachen« ist mir da zu wenig.

1 Roland Claus: Geheimdienste abschaffen, nicht kontrollieren, in: Geheim Nr. 4/1998, S. 4

Ulla Jelpke, MdB-PDS


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