Logo Geheim 4/1998

Datenschutzbeauftragte halten Regelungen für unzulänglich

Für einen wirksameren Schutz der Privatsphäre setzen sich die Datenschutzbeauftragten von Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ein. Der Weg in die Informationsgesellschaft sei ohne Garantien für Datenschutz und Datensicherheit nicht zu verantworten, heißt es in einem Zehn-Punkte-Katalog, den die fünf Länderbeauftragten am Mittwoch in Bonn vorgestellt haben. Eine Informationsgesellschaft, bei der die Bürger nicht mehr wüßten, an welcher Stelle welche Daten über sie gesammelt würden, sei mit dem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren. Die Länderbeauftragten plädierten dafür, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht im Grundgesetz zu verankern. Das sei um so nötiger, als durch die Änderung des Grundgesetzes zum Anhören von Wohnungen die Privatsphäre empfindlich eingeschränkt worden sei.

Die fünf Länderbeauftragten wollen erreichen, daß die Befugnisse der Sicherheitsbehörden zur Datenerhebung und Datenspeicherung regelmäßig durch die Parlamente überprüft werden. Die Sicherheitsbehörden verfügten inzwischen über eine derartige Fülle von Befugnissen, daß es schwer geworden sei, den Überblick zu bewahren. Viele rechtsstaatlich bedenkliche Befugnisse, die zum Zweck der Terrorismusbekämpfung eingeführt worden seien, könnten ohne Sicherheitseinbußen zurückgenommen werden, heißt es in dem Forderungskatalog. (...)

Gekürzt aus:«Frankfurter Allgemeine Zeitung«, 5.11.98


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