Logo Geheim 3/1998

Schröder und der Sozialismus

Alexander von Brünneck, Wolfgang Jüttner, Rainer Keßler, Joachim Perels, Gerhard Schröder, Die praktische Bedeutung des Grundgesetzes, in: Der bürgerliche Rechtsstaat, hrsg. von Mehdi Tohidipur, 2 Bde, Frankfurt am Main 1978, 2. Band, S. 341- 358, ein Text, der nach einem Vorabdruck in der Deutschland-Ausgabe der FR vom 21. Februar 1976 zuerst in der Schriftenreihe des Juso-Bezirks Hannover erschien und danach wegen des starken Interesses mehrfach aufgelegt wurde. Die Autoren beschreiben nachvollziehbar und nachprüfbar, also noch heute überzeugend, die Nachkriegsentwicklung in den Westzonen und der Bundesrepublik als Rechtsentwicklung, als Verschiebung der Rahmenbedingungen für den gesellschaftlichen Interessenaustrag von der prinzipiellen Offenheit auch noch des Grundgesetzes für eine sozialistische Entwicklung (349) »nach rechts, zu Ungunsten der Arbeiterbewegung.« (345) Weniger überzeugend sind dann die Distanzierungen von der eigenen Courage geraten, in denen die Autoren »DKP-nahe Juristen« zu bespötteln versuchen für eine Auffassung, die tatsächlich z.B. ein durch und durch bürgerlicher Jurist wie Hans-Peter Ipsen vertreten hat, nämlich, daß die Sozialisierungsermächtigung von Art. 15 des Grundgesetzes in Wirklichkeit mehr sei als eine Ermächtigung, nämlich ein Sozialisierungsauftrag . (vgl. a.a.O., Band 1, S. 274) Also, Gerhard Schröder, nur Mut .


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