Logo Geheim 4/1997

Aus der Diskussion zum Wahlprogramm der PDS
Innere Sicherheit? - Plädoyer für einen kritisch-aufklärerischen Umgang mit den Grundfragen der Sicherheits- und Kriminalpolitik

I

Der Zustand der öffentlichen Sicherheit und die von Gewalt und Kriminalität ausgehenden Bedrohungen sind ein die gesamte Gesellschaft bewegendes Thema. Auch wenn es die demokratische Linke in den bevorstehenden Wahlkämpfen nicht von sich aus favorisieren wird, so wird sie mit ihm doch - vermutlich sogar sehr stark - konfrontiert werden. Insbesondere die CDU/CSU wird es als ein zentrales Wahlkampfthema benutzen.

Die PDS muß sich darauf einstellen, daß auch ihr Wählerklientel den Fragen der öffentlichen Sicherheit große Bedeutung beimißt und die Einstellungen diesbezüglich vom Durchschnitt der Bevölkerung kaum abweichen. Das bedeutet einmal, daß wir die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt und Kriminalität als ein ebenso vitales Wählerinteresse in Rechnung stellen und ebenso ernst nehmen müssen, wie das Interesse an einem Arbeitsplatz oder an bezahlbarem Wohnen. Das bedeutet zum anderen, daß wir uns den sicherheits-, kriminal- und rechtspolitischen Fragen verstärkt und kritisch zuwenden müssen, die die Wählerinnen und Wähler in besonderer Weise umtreiben. Das betrifft relativ stark (nach einer Forsa-Umfrage im September 1997):
- die Frage der Kriminalitätsprävention, die für 77% - überwiegend - wichtig ist;
- die raschere Verurteilung von Straftätern, die 74% für entscheidend halten;
- die Verschärfung der Strafgesetze und die Verstärkung der Polizei, die zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler verlangen;
- die Berechtigung subjektiver Kriminalitätsbefürchtungen, da 40% erklären, sie befürchteten selbst, Opfer einer Straftat zu werden;
- schließlich Fragen der Kriminalitätsursachen, die 89% vorwiegend in der hohen Arbeitslosigkeit, 69% in Gewaltdarstellungen der Medien, 63% im Zerfall der Familie, 60% im Werteverlust und 58% in der Zuwanderung von Ausländern sehen.

Die demokratische Linke hat die Aufgabe, zu diesen Wertungen und Einstellungen der Bürgerinnen und Bürger, insofern sie tatsächliche Probleme und Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung widerspiegeln, mit eigenen praktikablen Vorstellungen Stellung zu nehmen und zugleich in starkem Maße dort aufklärend zu wirken, wo die in diesen Befragungsergebnissen zum Ausdruck kommenden Wertungen und entsprechenden Erwartungshaltungen den Realitäten nicht entsprechen und eher als Folge medienvermittelter sicherheitspolitischer Kampagnen insbesondere der CDU/CSU angesehen werden müssen. Diese Doppelaufgabe ist schwierig zu bewältigen. Die unverzichtbare Aufklärung über realitätsfremde bzw. überzogene Beurteilungen des Kriminalitätsgeschehens und illusionäre Erwartungen in bezug auf die Möglichkeiten polizeilicher und strafrechtlicher Repression gerät leicht in den Geruch, von den Alltagsproblemen der Menschen durch akademische Diskussionen abzulenken, d. h. in den Geruch von Politikunfähigkeit. Deswegen müssen wir auch auf diesem Feld mit Vorschlägen, deren praktischer Nutzen überzeugt, in Erscheinung treten. Gleichwohl werden wir auf die Aufklärung im oben erwähnten Sinn außerordentliches Gewicht legen. Ausgenommen Bündnis 90/Die Grünen, gehen alle anderen Parteien mit diesem Thema primär populistisch um. Bei dem für uns erreichbaren, halbwegs für kritische Fragen offenen Teil der Bevölkerung können wir nur verlieren, wenn wir auf eine deutliche alternative Profilierung auf diesem Gebiet verzichten. Nicht nur im Hinblick auf die Bundestagswahl, sondern auch die Landtags- und Kommunalwahlen stellt sich die Frage einer stärkeren Offensive der PDS und der Notwendigkeit, in den eigenen Reihen eine größere Aufgeschlossenheit für alternative Positionen in der Sicherheits-, Kriminal- und Justizpolitik, wie sie in verschiedenen, von der gesamtdeutschen Öffentlichkeit jedoch kaum wahrgenommenen Stellungnahmen von PDS-Gliederungen (v.a. in Mecklenburg- Vorpommern, Berlin und Sachsen-Anhalt) und dem überwiegend zustimmungsfähigen Sicherheitskonzept von Bündnis 90/Die Grünen enthalten sind (vgl. Beck/Müller/Schlauch/Such/Köhler 1997, 20), zu erreichen.

II

Sowohl für die weitere Ausarbeitung alternativer sicherheits- und kriminalpolitischer Positionen als auch für die Herstellung eines öffentlichen Resonanzbodens für diese Positionen ist neben einer objektiven Analyse des tatsächlichen Kriminalitätsgeschehens, seiner Ursachen und begünstigenden Bedingungen (vgl. Klingst/Pfeiffer 1995, 27 ff.) die Auseinandersetzung mit dem vorherrschenden Konzept der »Inneren Sicherheit« unabdingbar. Sie verdeutlicht nicht zuletzt, daß jede isolierte Behandlung dieses Themas, der Verzicht darauf, es in den gesamtpolitischen Kontext zu stellen, Gefahr läuft, die Dimension des Problems zu reduzieren.

Der Begriff »Innere Sicherheit« gehört nicht zur politischen Semantik der PDS. Es geht um persönliche und um öffentliche Sicherheit. Der Begriff der persönlichen Sicherheit stellt darauf ab, daß es im Kern immer um die Sicherheit der einzelnen Bürgerin und des einzelnen Bürgers vor Gewalt und Kriminalität geht. Er schließt damit ein Sicherheitsverständnis ein, welches dem Schutz vor der Willkür staatlicher Gewalt, also der Stärkung der Bürgerrechte, einen entscheidenden Stellenwert einräumt. Der Begriff der öffentlichen Sicherheit widerspiegelt den Sachverhalt, daß es um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auch im öffentlichen Raum und als öffentliche Angelegenheit geht. Es handelt sich hierbei nicht um eine scholastische Diskussion um Worte. Hinter diesen Worten stehen grundsätzlich verschiedene politische Konzepte und Praxen, die ihre Geschichte haben. Der Begriff der Inneren Sicherheit markiert eine bestimmte Tendenz des staatlich praktizierten Sicherheitsverständnisses in der Bundesrepublik, den Aufstieg des präventiven Sicherheitsstaates nach der ersten großen Wirtschaftskrise der BRD von 1966/67:

»Nicht mehr orientiert am Ausnahmezustand (wie ihn noch die Notstandsgesetze der sechziger Jahre zur Ausgangslage hatten), sondern orientiert am krisengeschüttelten Alltag - eine Entwicklung weg vom erklärten Notstand, hin zur 'veralltäglichten' Notstandsvorsorge bzw. Notstandsverhinderung. Denn schließlich waren es nicht nur Zeiten der sozialpolitischen Unruhe, sondern zugleich Zeiten des technologischen Umbruchs - auf der Schwelle in die 'Risikogesellschaft' (Ulrich Beck), die sich die Produktion unvorstellbarer Gefahrenpotentiale und (Beinahe-) Katastrophen im Gefolge einer forcierten Großtechnologie leistet ... Diese Produktion von existentieller Unsicherheit, die in der Bevölkerung Ängste und Verunsicherung verbreitete, versuchte man durch immer aufwendigere Sicherheitsmaßnahmen zu kompensieren - die dann jedoch in erster Linie dazu benutzt wurden, die wachsende außerparlamentarische Opposition gegen die Zerstörung der Lebensgrundlagen zu kriminalisieren und in Schach zu halten. Die Risikogesellschaft, die immer verletzlicher werdende hochtechnisierte Industriegesellschaft, so stellte sich sehr bald heraus, bedingt den präventiven Sicherheitsstaat, ohne daß dieser auch nur ansatzweise wirkliche Sicherheit schaffen kann. Der zum Jahrzehntwechsel der sechziger zu den siebziger Jahren aufkommende 'Terrorismus' der bewaffneten Gruppen war also nicht etwa Ursache der damals einsetzenden neuartigen Sicherheitsentwicklung, sondern allenfalls forcierendes Element für deren beschleunigte Realisierung und Eskalierung.« (Gössner 1991, 62 f.)

Der Ausdruck »Innere Sicherheit« ist längst zu einem ideologischen Kampfbegriff geworden. Er repräsentiert eine sicherheitspolitische Grundposition, die auf das engste mit der herrschenden neokonservativen und neoliberalen Gesellschaftspolitik sowie mit einem antiliberalen Staats- und Verfassungsverständnis verbunden ist.

Erstens verklammert der Begriff der Inneren Sicherheit die Sicherheit vor Kriminalität mit der Sicherheit vor einem extensiv ausgelegten Extremismus. Bundesinnenminister Kanther schreibt: »Innere Sicherheit ist grundlegende Voraussetzung für ein freiheitliches und friedliches Zusammenleben. Kriminalität und Extremismus in all ihren Erscheinungsformen bedrohen dies wichtige Gut.« (Kanther 1997, 7) Die Bürgerinnen und Bürger haben selbstverständlich ein Recht darauf, auch vor politisch motivierten, sogenannten extremistischen Straftaten geschützt zu sein. Auch ist der Schutz der Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaates (Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Freiheit der Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit) gegebenenfalls eine Angelegenheit der öffentlichen Sicherheit. Es geht hierbei um die Fundamente des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger sowohl vor extremistischer Einschüchterung bei der Wahrnahme politischer Grundrechte als auch - und nach aller Erfahrung insbesondere - vor staatlicher Willkür. Für demokratische Sozialistinnen und Sozialisten ist der demokratische Verfassungsstaat - bei all seinen Ambivalenzen, Mängeln und seiner Reformbedürftigkeit - die einzig mögliche politische Form auch zur Durchsetzung sozialistischer Ziele. Von daher lehnen wir politischen Extremismus - als politische Haltung, die die Grundlagen des demokratischen Verfassungsstaates negiert - ab und halten seine Bekämpfung und Eindämmung, insofern er sich in gewalttätigen Handlungen resp. Straftaten äußert, auch als Aufgabe der öffentlichen Sicherheit für notwendig.

Aber nicht darum geht es den Wortführern der Inneren Sicherheit. Jedem Verfassungsschutzbericht kann man entnehmen, daß in diesem Staat bereits das Bekenntnis zu marxistischen, kommunistischen oder sozialistischen Auffassungen als Ausdruck politischen Extremismus' gilt. Die legitimen Gewalten des Staates sind es, die durch eine kriminalisierende Denunziation sozialistischer Überzeugungen als Extremismus Fundamente des demokratischen Verfassungsstaates permanent in Frage stellen, die durch ihre Politik der Berufsverbote in Ost und West bewußt eine Rechtsunsicherheit erzeugen, »deren objektive Funktion darin liegt, den einzelnen den Abbau demokratischer Rechte durch Verzicht auf ihre Wahrnahme mittragen zu lassen«. (Makkard/Minz 1995, 170) Die »Philosophie«, die sich mit dem Begriff der Inneren Sicherheit verbindet, ist ganz wesentlich darauf gerichtet, jede (von emanzipatorischen Intentionen ausgehende!) Infragestellung - nicht des demokratischen Verfassungsstaates -, sondern des empirischen sozialökonomischen und politischen Status quo als Bedrohung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger erscheinen zu lassen. Sie verkörpert eine seit Jahrzehnten praktizierte, an europäischen Maßstäben gemessen überaus beschämende Politik der Gesinnungsverfolgung, lange genug unter maßgeblicher Beteiligung von NS-belasteten Politikern und Juristen (vgl. Engelmann 1989, 291 ff.). Eine unkritische Rezeption des Konzepts und Begriffs der Inneren Sicherheit kann daher schon aus diesem Grunde nicht in Frage kommen.

Zweitens verbindet sich mit dem Begriff der Inneren Sicherheit ein politische Strategie, welche die gesellschaftlichen Möglichkeiten zum Abbau von Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Gewalt und Kriminalität permanent schwächt und die dadurch eintretenden Konsequenzen, die sozialen und sozialpsychischen Defizite, mit der Verstärkung staatlicher Repression beantwortet. Die Legitimation für dieses Vorgehen wird wesentlich durch die Formierung eines Angstpotentials in breiten Bevölkerungskreisen und eine sicherheitspolitische Propaganda erzeugt, die den längst widerlegten Aberglauben an die Allmacht polizeilicher und strafrechtlicher Repressionsinstrumente nährt. Die von den Experten der Inneren Sicherheit favorisierte, auf Verschärfung der strafrechtlichen Repression setzende »neue« Kriminalpolitik ist auch und gerade im Hinblick auf die Erscheinungen der Alltagskriminalität (Stichwort: Sprayer) nicht problemadäquat. Sie ist ungeeignet, dem Grundphänomen ausufernder Normverletzung - außerhalb wie innerhalb des Strafrechts - beizukommen, weil sie den Sinn, die Möglichkeiten und Grenzen des modernen Strafrechts verkennt.

»Um Integration der von dieser Politik Betroffenen geht es nicht; es geht vielmehr um deren Entfernung aus der Wahrnehmung der generalisierten Opfer, also der Bürgerinnen und Bürger, der Wählerinnen und Wähler. Um Prävention geht es nur ansatzweise, nämlich in dem beschränkten Sinne, daß nicht stören oder verletzen kann, wer nicht mehr da ist. Um Repression geht es nicht im anspruchsvollen Verständnis des Strafrechts, welches darunter eine angemessene Reaktion auf Unrecht versteht, sondern in der kruden Auffassung einer Unterdrückung dessen, was man nicht haben will. Diese Art Kriminalpolitik hat sich vom strafrechtlichen Denken, seinen Methoden, Ansätzen und Prinzipien so weit entfernt, daß man sich fragen muß, wieso sie ausgerechnet auf strafrechtliche Instrumente setzt, um ihre gesellschaftspolitischen Ziele zu erreichen. Die richtige Antwort dürfte sein: Man setzt auf das Strafrecht, weil man nur dort hinreichend scharfe Instrumente vorfindet, um die starken Ahndungs- und Kontrollbedürfnisse zu befriedigen, welche sich derzeit mit life style crimes verbinden.« (Hassemer 1997, 14)

Die weitgehende Negierung der entscheidenden sozialpolitischen Ansätze zur Kriminalitätsbekämpfung durch die Regierungspolitik verleiht der von ihr ausgehenden öffentlichen Debatte eine überwiegend symbolische Bedeutung. Das hat die Auseinandersetzung im Bundesrat mit den Initiativen aus Bayern und Hamburg erneut verdeutlicht. Es gehe - wie der bayerische Ministerpräsident Stoiber betonte - um die Frage »einer grundsätzlichen Neubesinnung auf die Funktion von Recht und Ordnung in einer freiheitlichen Gesellschaft«. (Stoiber 1997, 337) Diese Neubesinnung besteht nicht darin, daß man die öffentliche Sicherheit ernst oder auch ernster nehmen muß. Das ist nichts Neues. Die neokonservative/neoliberale Politik zielt vielmehr darauf ab - und das Thema öffentliche Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung ist dafür Vehikel -, den Staat umzubauen, d.h. die infolge der Deregulierung und sozialreaktionären Politik knapper werdenden Ressourcen des Staates auf Sicherheitsgewähr im Sinne von Repression zu konzentrieren und ihn damit aus sozialer und ökologischer Verantwortung zu entlassen. Damit wird einmal die grundgesetzlich verbürgte soziale Komponente des Rechtsstaates in Frage gestellt. Zum anderen werden die Abwehrrechte der Bürgerinnen und Bürger mit dem Hinweis auf Sicherheitserfordernisse eingeschränkt, mit der Folge, daß die grundrechtszentrierte Qualität der Verfassungsordnung unterminiert wird. In der Politik der Inneren Sicherheit der CDU/CSU laufen zwei Dinge zusammen: Der Abbau des Sozialstaates und der Abbau des Grundrechtsschutzes. Beides wird mit vermeintlichen Erfordernissen der Kriminalitätsbekämpfung begründet. Aber eine Politik nach der Formel, Je weniger soziale Sicherheit, desto mehr »Innere Sicherheit« (Gössner 1997, 118) wird nicht die Kriminalität zurückdrängen, sondern die sozialen, demokratischen und rechtsstaatlichen Fundamente der Bürgergesellschaft angreifen.

Längst haben sich die als realitätsfremde »Kassandra-Rufe« denunzierten Befürchtungen aus dem Raum der kritischen wissenschaftlichen und politischen Öffentlichkeit bestätigt: Die Politik der Inneren Sicherheit ist im Hinblick auf eine spürbare Eindämmung der Kriminalität nicht nur nicht erfolgversprechend. Sie führt vielmehr zu einer schleichenden Zersetzung der demokratischen und rechtsstaatlichen Substanz der Verfassung und Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik. (Vgl. Heuer/Schumann 1993, 6 f.) Konservative Verfassungsrechtler und -politiker plädieren seit langem dafür, das grundgesetzliche Rechtstaatsprinzip von der vorgeblichen »Hypertrophierung der Staatsabwehrdoktrin« zu lösen, mit der - aufgrund ihrer hegemonialen Stellung im rechtspolitischen Diskurs geradezu zwangsläufigen - Folge, daß sich die exekutive »Optik« auch von Verfassungs wegen bestätigt fühlen muß. Es wird nicht mehr gefragt, welches Ausmaß an judikativen und exekutiven Eingriffen in verfassungsrechtlich geschütze Grundrechte zur Verbrechensbekämpfung rechtsstaatlich hingenommen werden kann. Die (verfassungsrechtliche) Ausgangsfrage der Sicherheitsexperten lautet vielmehr: »Welches Ausmaß an Individualfreiheiten ist für eine notwendige und wirksame Verbrechensbekämpfung durch Judikative und Exekutive noch rechtsstaatlich verträglich?« (Braasch/Köhn/ Kommoss/Winkelmann 1997, 17 - im Orginal hervorgehoben) Danach ist klar, wohin der auf den ersten Blick harmlose Vorschlag, den »Schutz vor Kriminalität als Staatsziel in das Grundgesetz aufzunehmen« (Ebenda, 144), im Falle seiner Realisierung führen wird.

Drittens orientiert das Konzept der Inneren Sicherheit in Hinblick auf die subjektiven Kriminalitätspotentiale entschieden zu wenig auf die Kriminalität der »weißen Kragen«, auf die Wirtschafts- und Umweltkriminalität großen Stils. Die Kriminalität von Ausländern, Jugendlichen und Drogenabhängigen wird dagegen zur eigentlichen Gefahr stilisiert. Ich erspare mir hier alle statistischen Angaben und kann auch nicht auf die tatsächlich problematische Entwicklung in diesem Bereich eingehen. Ich möchte lediglich darauf aufmerksam machen, welche z. T. grotesken Vorstellungen bei den konzeptionellen Ideologen der Inneren Sicherheit über subjektive Kriminalitätspotentiale vorhanden sind. So äußerte Berndt Georg Thamm auf der GdP- Fachtagung am 12. September 1996 in Berlin zum Thema »Hauptstadt Berlin - Drehscheibe der organisierten Kriminalität?« unter der Überschrift »Man power für die OK« folgendes: »Mit dem Niedergang des Kommunismus wurde in alten und neu entstandenen Staaten durch Umstrukturierungen, Entlassungen und Auflösungen auch man power frei. Zu den nun politisch Arbeitslosen gehörten: geschaßte Mitglieder der Ex-Nomenklatura, demobilisierte Angehörige der Staatsgewalt, so Ex-Soldaten, Ex-Polizisten, Ex-Zöllner und - Grenzschützer und Ex-Nachrichtendienstler, entlassene Wissenschaftler (als Opfer privatwirtschaftlicher Rationalisierung). Die Größenordnung dieses Potentials ist gewaltig. So wurde z.B. zum Ende des 'Kalten Krieges' hin allein die Anzahl der hauptamtlichen (= offenen) Mitarbeiter der Staatssicherheitsdienste der Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes auf insgesamt 0,7 bis über eine Million geschätzt. Hunderttausende waren Volksmilizen angehörig...« (Thamm 1996, 18)

Ich z.B. darf mich nun als früher fest angestellter DDR-Wissenschaftler und ehemaliges Kampfgruppen-Mitglied nicht allein als Diener eines »Unrechtsstaates« denunzieren lassen, sondern nach dieser von den Herren Schönbohm, Saberschinsky und Lutz beglaubigten Veröffentlichung auch noch als »man power« der Organisierten Kriminalität. Die geradezu hemmungslose Diskriminierung ostdeutscher (und überhaupt östlicher) Lebensläufe als generelles Kriminalitätspotential gehört zu den Markenzeichen einer Politik, die sich heute mit dem Stichwort der Inneren Sicherheit verbindet. Es handelt sich bei diesen Stigmatisierungen im übrigen um die »sicherheitspolitische« Ableitung aus andernorts vorgefertigten ideologischen Stereotypen. Hier geht eine Saat auf, die erzkonservative Wortführer wie Arnulf Baring in den fruchtbaren Boden des westdeutschen Publikums einbrachten. Die Spalter nach dem Ende der Spaltung »radikalisieren« die Kritik am realsozialistischen Regime der DDR zur Diagnose einer quasi anthropologischen Katastrophe; es habe »ein halbes Jahrhundert die Menschen verzwergt«. (Vgl. Baring 1991, 59) Unter dem nichtssagenden Stichwort »kraftloser mentaler Befindlichkeit« werden die lebenden »Ossi«-Generationen als unrettbar verloren, unlösbar gekettet an den Verhaltenstyp des »jammernden Forderns« oder »fordernden Jammerns« (vgl. Baring 1997, 72) einsortiert. Das war nur noch von Roethe zu überbieten. Dafür, daß sie jahrzehntelang in jeder Hinsicht und im Vergleich zu den Westdeutschen unverhältnismäßig an den Kriegsfolgen zu tragen hatten, dürfen sich die Ostdeutschen jetzt in der zynischsten Weise als »schamlose Plünderer« vorführen lassen, deren treibendes Motiv - ihre wirkliche »DDR-Identität« - in der Pflege ihres »parasitären Lebensstils« bestünde. Der Bürger der DDR - »ein maßloses und von Hybris durchsetztes Geschöpf«. (Vgl. Roethe 1997, 34) Allein die Ausdrucksweise verrät die Mentalität des verhinderten »Herrenmenschen«. Wie weit aber ist es vom »schamlosen Plünderer« bis zum Verbrecher?

Dies verweist uns bereits auf ein viertes wesentliches Charakteristikum der Politik der Inneren Sicherheit: ihren irrationalen Umgang mit dem Phänomen der subjektiven Kriminalitätsbefürchtungen. Wir haben es mit dem Phänomen überhöhter Kriminalitätsbefürchtungen zu tun, das politisch außerordentlich ernst genommen werden muß. Es hat unmittelbar die Lebensqualität beeinträchtigende Folgen. Überhöhte Kriminalitätsbefürchtungen forcieren bekanntlich potentiell die Neigung zur Einschränkung von sozialen Kontakten, die Neigung zu Aktivitäten des »Selbstschutzes«, die Tolerierung autoritären Staatshandelns aufgrund der Akzeptanz überzogener kriminalpolitischer Forderungen, die lediglich von symbolischer Bedeutung und hinsichtlich der Zielprojektionen illusionär - und zu teuer - sind, den Vertrauensschwund in bezug auf die normative Kraft der Rechtsordnung, die Tendenzen zur »Zwei-Klassen- Sicherheit« durch die Verkoppelung von Sicherheitsstandards und privater Finanzkraft (Inanspruch nahme von privaten Sicherheitsdiensten, sicherheitstechnische Ausstattung von Eigenheimen, Wohnungen usw.). Kriminalitätsbefürchtungen resultieren aus mindestens vier Faktoren: unmittelbaren persönlichen Erfahrungen mit Kriminalität, positiven Kenntnissen über kriminelles Geschehen und kriminell verursachte Schäden im sozialen Umfeld (im Sinne der »Nachbarschaftsebene«), Mediendarstellungen (nicht nur im Sinne der Berichterstattung, sondern umfassender des medialen Umgangs mit dem Thema Kriminalität) und politischen - überwiegend medienvermittelten - Kampagnen. Es besteht die im Grunde paradoxe Situation, daß (bis auf Ostberlin, Bayern und näherungsweise Baden-Württemberg) die Kriminalitätsbefürchtungen dort am größten sind, wo die objektive Kriminalitätsbelastung relativ gering ist und vice versa.

Zwischen subjektiver Kriminalitätsbefürchtung und objektiver Kriminalitätsbelastung gibt es in der Regel keine Entsprechung. Es ist jedoch nach aller Erfahrung so, daß diese Erkenntnis von den Bürgerinnen und Bürgern kaum als relevant empfunden wird. Der Versuch, ihnen überhöhte Kriminalitätsbefürchtungen mit Verweis auf die tatsächliche Kriminalitätslage ausreden zu wollen, scheitert regelmäßig. In Ostdeutschland besteht darüber hinaus das zusätzliche Problem, daß überhöhte Kriminalitätsbefürchtungen mit einer im Vergleich zu DDR-Zeiten tatsächlich dramatisch verschlechterten objektiven Kriminalitätslage zusammenkommen. Das betrifft vor allem die Gewaltkriminalität und Straftaten gegen das persönliche Eigentum (v.a. Wohnungseinbrüche). Einfluß hat auch die Tatsache, daß die staatliche repressive Reaktion auf kriminelles Geschehen im Vergleich zur DDR spürbar zurückhaltender geworden ist (bei manchen Delikten, von denen relativ viele Menschen betroffen sind, z. B. einfacher Diebstahl, Einbruch ist sie heute eher resignativ als repressiv). Auch spielt hier der Umstand eine Rolle, daß in der DDR das tatsächliche Kriminalitätsgeschehen nach Inhalt und Form ein weit weniger privilegiertes Thema der politischen und Medienöffentlichkeit gewesen ist. Der aufklärerische Umgang mit dem Phänomen subjektiver Kriminalitätsbefürchtungen unterscheidet sich grundsätzlich von der »Stammtischpolitik«, die diese Befürchtungen unter dem Vorwand, sie ernst zunehmen, in Wirklichkeit schürt. Exemplarisch hierfür ist der öffentliche Umgang mit den Sexualdelikten, insbesondere dem sexuellen Kindesmißbrauch. Hier werden gegenwärtig geradezu apokalyptische Kriminalitätsbefürchtungen erzeugt, die mit den Realitäten wenig zu tun haben. In einer Studie des Kriminologischen Seminars der Universität Bonn wird dazu folgendes ausgeführt:

»Betrachtet man im wesentlichen den historischen Zeitraum der letzten fünf Jahrzehnte und bezieht diesen auf die Region der Bundesrepublik Deutschland, so wird man davon ausgehen können, daß die hier in Rede stehenden 'kriminalisierten sexuellen Handlungen' speziell im Umgang mit Kindern sich trotz einiger zeitlicher Schwankungen in ihrem quantitativen Umfang relativ konstant und stabil entwickelt haben. Als grober Indikator mögen hierfür die offiziellen Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik herhalten, die bei aller bekannten und zu berücksichtigenden Problematik ihres Zustandekommens zwar relativ vorsichtig zu interpretieren sind, aber über die letzten Jahrzehnte hinweg (anders als z. B. die PKS-Zahlen zur Gewalt- oder auch zur Umweltkriminalität) erstaunlich konstant geblieben sind, wobei gewisse Ausschläge (wie z. B. auch neuerdings seit Beginn der 90er Jahre beim 'sexuellen Mißbrauch von Kindern') zumindest teilweise auch als eine Folge von einem geänderten gesellschaftlichen Problembewußtsein und Anzeigeverhalten gesehen werden müssen. Dabei wird man davon ausgehen können, daß vor allem der rasante Anstieg der öffentlichen Thematisierung des 'sexuellen Mißbrauchs von Kindern' und speziell seiner am meisten gefürchteten und gravierendsten Varianten des 'sexuellen Kindesmordes' kein entsprechendes quantitatives Pendent in den realen zugrundeliegenden Geschehnissen findet. Die offiziellen PKS-Zahlen für den gesondert ausgewiesenen, gravierenden Bereich des 'Sexualmordes' zeigen über die letzten Jahrzehnte hinweg sogar einen rückläufigen Trend an. ... Dieses vor dem Hintergrund der derzeitigen Situation doch recht überraschende Bild deutet auf ein in der sozialwissenschaftlichen und kriminologischen Forschung sehr bekanntes und verbreitetes Phänomen hin, welches bei vielen Thematisierungsprozessen von gesellschaftlichen Ereignissen und Problemen feststellbar ist: die selektive Wahrnehmung von einzelnen besonders spektakulären und skandalösen Geschehnissen, welche nicht nur durch die verschiedenen Medien (zusätzlich) selektiv vermittelt und verstärkt werden, sondern welche auch die daran anknüpfenden gesellschaftlichen und politischen Aktivitäten sehr weitgehend beeinflussen. Politische Initiativen und speziell auch Gesetzgebungsaktivitäten erweisen sich bei näherer Betrachtung vielfach als Folge von besonders spektakulären und skandalösen Einzelereignissen, die im Rahmen des sogenannten politisch-publizistischen Verstärkerkreislaufs eine besondere Problematisierungskarriere erleben.« (Marquardt/Leky/Rüther/von Danwitz 1997, 5 f.)

III

Armut und soziale Desintegration bereiten Gewalt und Kriminalität den Boden. Dagegen sind die aus den USA importierten neuen Sicherheitskonzepte, die durch die Vorstellung von Kriminalität als Krankheit geprägt sind (vgl. Klas 1997, 14), kein Kraut. Die PDS wird daher ihre sozialpolitischen (einschließlich jugend- und kommunalpolitischen) Forderungen und Alternativen in den Mittelpunkt auch der sicherheits- und kriminalpolitischen Auseinandersetzung stellen.

Für die Orientierung politischen Handelns auch auf diesem Gebiet ist die Einsicht fundamental, daß wir es mit gravierenden Veränderungen der sozialen Situation, mit sozialen Desintegrationsprozessen völlig neuer Diemension zu tun haben. Jürgen Habermas schreibt:

»Die ausgegrenzten oder an den Rand gedrückten Gruppen verfügen über keine Vetomacht, da sie eine ausgehaltene, aus dem Produktionsprozeß ausgegliederte Minderheit darstellen. Das Muster, das sich im internationalen Rahmen zwischen den Metropolen und der unterentwickelten Peripherie mehr und mehr eingespielt hat, scheint sich im Innern der entwickeltsten kapitalistischen Gesellschaften zu wiederholen: die etablierten Mächte sind für ihre eigene Reproduktion auf die Arbeit und die Kooperationsbereitschaft der Verarmten und Entrechteten immer weniger angewiesen.« (Habermas 1990, 120 f.)

Die Kriminologen Klingst und Pfeiffer gehen ebenfalls von einer in diesem Sinne veränderten sozialen Problemlage aus:

»Es haben sich voneinander getrennte Randgruppen der Gesellschaft gebildet, die sich ausgegrenzt fühlen und miteinander um die knappen Ressourcen von Arbeit, Wohnung und staatlicher Unterstützung konkurrieren und sich teilweise auch aggressiv bekämpfen. Diese Veränderungen im sozialen Gefüge unserer Gesellschaft, die weit über Deutschland hinausreichen, sind offenkundig ein Hauptfaktor dafür, daß in den letzten Jahren Diebstahl und Gewalt zugenommen haben.« (Klingst/Pfeiffer 1995, 36)

Die einschneidenden neuen sozialen Desintegrationsprozesse setzen nicht nur in großem Ausmaß neue, Kriminalität und Gewalt direkt begünstigende Bedingungen. Sie forcieren zugleich auch die Herausbildung von Angstkomplexen in bezug auf die Kriminalität. Es erscheint mir logisch anzunehmen, daß ein Wegbrechen oder auch nur ein befürchtetes Wegbrechen sozialer Grundsicherheiten die Angst vor weiteren Unsicherheiten - eben die Angst davor, zusätzlich Opfer einer Straftat zu werden - notwendig verstärkt. Diese Schlußfolgerung erscheint mir auch durch psychologische Erkenntnisse gerechtfertigt, die den Zusammenhang der allgemeinen wirtschaftlichen Situation und ihrer subjektiven Wahrnehmung und Auswirkung mit unterschiedlichen Streß-Phänomenen betonen. (Vgl. Zimbardo 1988, 490)

Allgemeine soziale Angst ist gleichermaßen eine wesentliche vermittelnde Ursache und Folge von Gewalt und Kriminalität. Gegen diesen Teufelskreis hilft letztlich nur mehr soziale Gerechtigkeit, mehr soziale Gleichheit. Die traditionellen Hauptlosungen sozialistischer Politik sind aktueller denn je. Wir werden die begründeten Befürchtungen der Bürgerinnen und Bürger und ihren Anspruch auf Sicherheit vor Gewalt und Kriminalität sehr ernst nehmen.

Wir werden auch dafür eintreten, daß Polizei und Justiz das bekommen, was sie zur Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Straftäterreintegration wirklich benötigen.

Wir werden aber keine Politik mitmachen, die Polizei und Justiz zum Reperaturbetrieb der Gesellschaft hochrüstet, die in populistischer Manier die gefährliche Illusion züchtet, Sicherheit könne auf Kosten der Freiheit gewährleistet werden.

Literatur

  • Baring 1991: A. Baring, Deutschland, was nun?, Berlin
  • Baring 1997: A. Baring, Scheitert Deutschland? Abschied von unseren Wunschwelten, Stuttgart
  • Beck/Müller/Schlauch/Such/Köhler 1997: V. Beck/K. Müller/R. Schlauch/M. Such/M. Köhler, Die Freiheitsstrafe muß auf schwere Fälle beschränkt werden, in: Frankfurter Rundschau (Frankfurt), 25. September 1997
  • Brasch/Köhn/Kommoss/Winkelmann 1997: H.-J. Brasch/K. Köhn/K. Kommoß/O.-H. Winkelmann, Der Gesetzesungehorsam der Justiz. Eine kriminologische Untersuchung zur Problematik von Verfahrenserledigungen im Verhältnis Polizei/Justiz und ihre Auswirkungen auf kriminal- und gesellschaftspolitische Prozesse, Hrsg.: Bund Deutscher Kriminalbeamter, Lübeck/Berlin/Essen/Wiesbaden
  • Engelmann 1989: B. Engelmann, Rechtsverfall, Justizterror und das schwere Erbe. Zur Geschichte der deutschen Strafjustiz 1919 bis heute (Die unsichtbare Tradition, Bd. II), Köln
  • Gössner 1991: R. Gössner, Das Anti-Terror-System. Politische Justiz im präventiven Sicherheitsstaat (Terroristen & Richter 2), Hamburg
  • Gössner 1997: R. Gössner, Grundrechte-Zerfall und Demokratie-Abbau. Auf dem Weg in den autoritären »Sicherheitsstaat«?, in: Eigentum verpflichtet. Die Erfurter Erklärung, hrsg. von D. Dahn/D. Lattmann/N. Paech/E. Spoo, Heilbronn
  • Habermas 1990: J. Habermas, Die Krise des Wohlfahrtsstaates und die Erschöpfung utopischer Energien, in: ders., Die Moderne - ein unvollendetes Projekt. Philosophisch-politische Aufsätze 1977 - 1990, Leipzig
  • Hassemer 1997: W. Hassemer, Über Sprayer, die gestörte Bevölkerung und den Ruf nach Strafe, in: Frankfurter Rundschau (Frankfurt), 18. Oktober 1997
  • Heuer/Schumann 1993: U.-J. Heuer/M. Schumann, Innere Sicherheit. Anmerkungen zum politischen Hintergrund der Diskussion, in: Sozialismus (Hamburg), H. 12
  • Kanther 1997: M. Kanther, Die Zeit des Wegduckens vor der kriminellen Gefahr muß vorbei sein, in: Frankfurter Rundschau (Frankfurt), 15. Oktober 1997
  • Klas 1997: G. Klas, Sicherheit als Kulturform, in: Neues Deutschland (Berlin), 15./16. November 1997
  • Klingst/Pfeiffer 1995: M. Klingst/C. Pfeiffer, Tatort Deutschland. Kriminalitätsentwicklung im vereinten Deutschland: Empirische Befunde - Erklärungsansätze - Rechtspolitische Folgen, in: Mythos Sicherheit. Der hilflose Schrei nach dem starken Staat, hrsg. von R. Gössner, Baden-Baden
  • Makkard/Minz 1995: M. Makkard/G. Minz, Berufsverbot, in: Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus, hrsg. von W. F. Haug, Bd. 2., Hamburg
  • Marquardt/Leky/Rüther/von Danwitz 1997: H. Marquardt/L.G. Leky/W. Rüther/K.S. von Danwitz, Kriminologische, psychoanalytische und psychotherapeutische Aspekte der Sexualdelinquenz (mit Kindern als Straftatopfer). Kriminologisches Seminar der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn
  • Roethe 1997: T. Roethe, Schamlose Plünderer, in: Die Woche (Berlin), 3. Oktober 1997
  • Stoiber 1997: E. Stoiber, in: Bundesrat, Stenographischer Bericht, 715. Sitzung, Bonn, Freitag, den 5. September 1997
  • Thamm 1996: B. G. Thamm, Innovationsbestrebungen der Organisierten Kriminalität in den 90er Jahren, in: Gewerkschaft der Polizei - GdP-Fachtagung »Hauptstadt Berlin - Drehscheibe der Organisierten Kriminalität?«, Hilden
  • Zimbardo 1988: P. G. Zimbardo, Psychologie, bearb. und hrsg. von S. Hoppegraff und B. Keller, Berlin/Heidelberg/New York/London/Paris/Tokyo/Hong Kong/Barcelona/Budapest

Prof. Dr. Michael Schumann, MdL, Mitglied des Bundesvorstandes der PDS (Überarbeitete Fassung eines Vortrages in der Bundestagsgruppe der PDS in Bonn am 7. Oktober 1997)


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