Logo Geheim 3/1997

Feindbild »Militanz«
Wie der Verfassungsschutz gewaltlosen und gewalttätigen Anti-Castor-Widerstand vermengt

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat im Oktober 1996 einen vertraulich genannten Bericht unter der Überschrift »Linksextremistische/militante Bestrebungen im Rahmen der Anti-Castor-Kampagne - Konzepte, Gruppen, Szeneobjekte und Personen (Wendland)« erstellt. Ein um »Informationen über 'Sceneobjekte und Personen'« gekürzter Bericht wurde ohne den Vermerk »VS-Vertraulich« Presseorganen zugesandt, die ihn - wie »Der Spiegel« und die »Süddeutsche Zeitung« - im beabsichtigten Sinn ausgewertet haben. Beide Fassungen verletzten die Zuständigkeit des Nds. Landesamtes für Verfassungsschutz. Der ungekürzte Bericht wurde im Innenausschuß des Niedersächsischen Landtags erörtert, ohne zurückgewiesen zu werden.

Zur Aufgabe des Verfassungsschutzes gehört die Beobachtung von Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind (§ 3 BVerfSchG). Wenn die Autoren des Berichtes im Rahmen des gesetzlichen Auftrags geblieben wären, hätten sie das Papier nicht vorlegen dürfen, denn der Kernsatz lautet:

»Der Widerstand gegen die Lagerung von Atommüll wird wesentlich von der - nicht linksextremistischen - BI (Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg) getragen« (S. 19).

Schon umstritten ist, ob das Kriterium »verfassungsfeindliche Bestrebungen« bei folgenden Feststellungen überhaupt gegeben ist. Schwammiger geht es nicht: »autonomes Spektrum« und »Autonome Gruppen«. Das aber heißt: Man weiß nicht wer! Was soll das Auflisten von Organisationen, wenn zugestanden werden muß: die Beteiligung an Aktionen »bedarf noch der Klärung«. Kurz: Es fehlt jeder Nachweis einer »Betätigung«: »Der politisch motivierte und gewalttätige Protest gegen Atomtechnologie wird im wesentlichen aus dem militanten autonomen Spektrum getragen«(S. 12). »Die Gruppe 'Hau weg den Scheiß' führte mehre Anschläge gegen Strommasten in Brandenburg durch«; zu Anschlägen »durch Wurfanker« gegen »die Oberleitungen der Bahnstrecken Magdeburg-Berlin, Stralsund-Berlin und Schwedt-Berlin bekannten sich 'Autonome Gruppen«' (S.13).

»Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) (eine nur wenige Mitglieder umfassende Funktionärsgruppe) propagieren teilweise den gewaltsamen Kampf gegen die Atomkraft. Eine Beteiligung an gewaltsamen Protestaktionen gegen CASTOR-Transporte nach Gorleben (konnte) bisher nicht festgestellt werden« (S. 16).

»Verlautbarungen und Äußerungen aus dem Bereich der PDS machen deutlich, daß die Partei in der Anti-Castor-Kampagne ein wichtiges politisches Aktionsfeld sieht« (S. 17). »Ob und ggf. in welchem Umfang die PDS 'vor Ort' Aktionen militanter Kernkraftgegner unterstützt, bedarf noch der Klärung« (S.19).

Das gilt auch für das Erwähnen einer von der gewaltfreien und pazifistischen »Graswurzelbewegung« öffentlich durchgeführten Gleisblockade und den Satz:

»Auch für die nächsten Transporte werden wieder Aktionen in Köln angekündigt: 'das gesamte Streckennetz der Bahn AG bietet sich an«' (S. 14).

Die meisten solcher »Erkenntnisse« konnte man zuvor in der Presse lesen. Ein Anschlag von Bahn-Erpressern wurde dabei (auch vom BfV) »den« Autonomen zugerechnet. Aus solchen Zeitungsmeldungen konstruiert der Bericht folgende »Gefahrenlage«:

»Nach neuesten Erkenntnissen streben Atomkraftgegner - darunter auch Linksextremisten - verstärkt eine räumliche Ausweitung und Intensivierung ihrer Aktionen an. Taktisches Ziel der Atomkraftgegner ist es, den finanziellen Aufwand für Schutz und Sicherungsmaßnahmen bei der Durchführung der Castor-Transporte in eine wirtschaftlich nicht mehr vertretbare Höhe zu treiben, die letztlich politisch nicht zu rechtfertigen wäre« (Hervorheb. im Original; S. 12).

Der erste Kunstgriff besteht darin, die »nicht linksextremistische« Bürgerinitiativen einem Feind zuzuordnen: den »Linksextremisten«. Zwischen beiden Kräftegruppierungen (die unterschiedliche Größenordnung wird hier bewußt ausgeklammert) besteht für den Verfassungsschutz ein Konsens: Sie haben ein gemeinsames Ziel. Mit Hilfe eines solchen Konsens wird ein Zusammenhang konstruiert (der nicht existiert) zwischen Aktionen von denjenigen, die »sich vornehmlich oder ausschließlich gegen dieses Lager (Gorleben) richten bzw. in dieser Region verübt werden« und jenen, die von »militanten Atomkraftgegner bundesweit« (S. 5) durchgeführt werden. Das in diesem Satz verwandte Wort »militant« leitet über zum zweiten Kunstgriff: Er liegt in der Verwendung des Militanz-Begriffes und zwar in einer undifferenzierten Form etwa in dem Satz (Seite 8): »dem Gedanken der Militanz (wird) bei der Durchführung zukünftiger Widerstandsaktionen zunehmend Bedeutung beigemessen«.

Militantes Verhalten, wenn es gewaltfrei erfolgt, widerspricht nicht dem Grundgesetz. So gibt es in den Auseinandersetzungen der Tarifparteien den Streik als ein äußerst militantes Kampfmittel. Auch Demonstrationen können (z.B. in der Form einer befristeten Blockade) militant durchgeführt werden, ohne sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu richten. Der Militanz-Begriff als solcher hat somit nichts zu tun mit der für die Arbeit des Verfassungsschutzes maßgebenden Frage, ob eine Vereinigung »verfassungsfeindliche Ziele« vertritt oder nicht. Erst dann, wenn verfassungsfeindliche Zielsetzungen vorliegen, wird die Frage relevant: Versucht eine Bestrebung dieses Ziel durch verfassungsfeindliche Betätigung (,militant«) zu erreichen?

In dem Bericht wird der Militanz-Begriff eingeführt, um bewußt den Unterschied zwischen der »nicht linksextremistischen« Bürgerinitiative samt Demonstranten und »Gewalt praktizierenden« Linksextremisten zu verwischen. So werden auf den Seiten 6 bis 9 die von der Zeitschrift Berliner Autonomen »INTERIM« veröffentlichte Strategie einer »Orientierung auf die Bahn« als »Vorfeld« in Zusammenhang gebracht mit der Losung der Bürgerinitiative »NIX - Wir stellen uns quer!« und einem Interview in der von der Bürgerinitiative herausgegebenen Zeitschrift »Restrisiko«, in dem »Vorfeld« (anders als bei den Autonomen) den »Abschnitt der Straße zwischen dem Verladekran in Dannenberg und dem Zwischenlager in Gorleben« bezeichnet. Wer genau liest, erkennt, daß der »Widerstand« der Autonomen anders aussieht als die Blockierung der Straße nach Gorleben und der »politische Druck« der Bürgerinitiative. Das macht deutlich: Die Verwendung des Militanz-Begriff erfüllt die Funktion: Den Bürgerinitiativen in Lüchow/ Dannenberg sollen gewalttätige Aktionen im Bundesgebiet, insbes. im Bereich der Bahn, zugerechnet werden.

Der erste und der zweite Kunstgriff müssen als Einheit gesehen werden. Darauf deutet bereits der zusammenfassende Begriff »linksextremistische/militante Bestrebungen« in der Überschrift. Der Schrägstrich unterscheidet zwischen linksextremistisch und militant; aber dem Leser wird etwas suggeriert, was gerade nicht bewiesen werden kann: »Linksextremisten« und »Militante« sind eine Einheit. Unmerklich werden durch solche sprachlichen Tricks Bürgerinnen und Bürger, die in ihrer Sachposition entschieden sind, dem Feindbild »linksextremistische Gewalttäter« zugeordnet.

Den dritten Kunstgriff in dem Bericht sehe ich darin, daß die Unterscheidung zwischen einer öffentlich durchgeführten begrenzten Regelverletzung in der Form des zivilen Ungehorsams (wie dies Bürgerinnen und Bürger erneut auf sich nehmen wollen, die von den Bürgerinitiativen angesprochenen werden) und den im Verborgenen durchgeführten Aktionen von Autonomen (und anderen Gruppierungen) bewußt verwischt wird. In dem einen Fall sind Bürgerinnen und Bürger in aller Öffentlichkeit bereit, mit ihrer Person für eine Regelverletzung etwa in Form einer Übertretung einzustehen (um auf diese Weise ihre Entschiedenheit zu zeigen und um Öffentlichkeit zu erreichen); im anderen Fall halten es Gruppierungen (zwar auch aus politischen Gründen) für geboten, Straftaten zu begehen; aber das geschieht heimlich, mit »mehr Schläue und Verschlagenheit, mehr Heimtücke und Zwangsstops für Castor« (S. 8, Zitat aus der autonomen Zeitschrift »INTERIM«).

Angesichts der breiten Diskussion über die aus den USA übernommene Aktionsform des zivilen Widerstandes kann nicht davon ausgegangen werden, daß es Unkenntnis ist, wenn der Unterschied zwischen der öffentlich praktizierten Regelverletzung und der heimlich durchgeführten Straftat im Bericht des BfV ignoriert wird. Wenn diese Einordnung richtig ist, dann heißt das: Jeder, der sich dem Castor-Transport in den Weg stellt, wird bewußt als Gewalttäter und gefährlicher Krimineller dargestellt.

Die erste Grundrechtsverletzung des Berichtes liegt in der Nennung des Namens einer Person, die persönlich verantwortlich gemacht wird für ein Ereignis, das nicht mit »verfassungsfeindlichen Bestrebungen« im Sinn der gesetzlichen Aufgabenbestimmung für den Verfassungsschutz zu tun hat. So werden »Ausschreitungen durch ca. 250 Atomkraftgegnern an der Umladestation für CASTOR-Behälter« erwähnt, bei dem ein »Sachschaden von ca. 20.000 DM« entstanden sei und mit der Bemerkung kommentiert: »Nach Feststellungen der Polizei wurde die Aktion von der Vorsitzenden der BI Birgit HUNECKE geleitet« (S. 11). Selbst wenn diese Feststellung zutreffen würde, hätte ein solcher Bericht über eine Straftat nichts in einem Bericht des Verfassungsschutzes zu tun. Eine solche Straftat kann nicht als eine »verfassungsfeindliche Bestrebung« im Sinn von § 3 BVerfSchG angesehen werden. Die Bürgerinitiative hat die Behauptung, Frau Hunecke habe diese Aktion »geleitet«, bestritten. Die für jeden Bürger bestehende Unschuldsvermutung muß auch der Verfassungsschutz einhalten, d.h.: Auch er darf niemand einer Straftat bezichtigen, bevor dieser nicht rechtskräftig verurteilt ist.

Die namentliche Nennung von Personen erfolgt auch, ohne daß es um eine Straftat geht und ohne daß ein konkreter Nachweis geführt wird, diese Person ohne Zweifel in den Zusammenhang einer »verfassungsfeindlichen Bestrebung« gehört. Zur Begründung für eine solche namentliche Nennung, die lediglich die Zurechnung zum »militanten Bereich der Anti-AKW-Bewegung« und der Hinweis auf eine mehrfache Verurteilung »zu Geldstrafen«. Eine besondere Form der Verunglimpfung ist darin zu sehen, wenn einer Person, die als »Mitarbeiterin im Büro der BI« bezeichnet wird, Gespräche bzw. briefliche Beziehungen mit entlassenen bzw. inhaftierten Mitgliedern der RAF vorgehalten werden, ohne auf die Zielrichtung solcher Kontakte einzugehen. Wenn es sich um eine Unterstützung einer terroristischen Vereinigung handelt, hätte die Polizei einschreiten müssen; wenn das nicht der Fall ist, muß auch der Verfassungsschutz schweigen, solange die Zielrichtung solcher Kontakte ausgeklammert bleibt; denn bloße Kontaktschuld widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien. Die namentliche Nennung dient auch in diesem Fall der Zuordnung der Bürgerinitiative zu einem Feind.

Eine zweite Rechtsverletzung ist im Sprachgebrauch zu sehen, in dem dieser Bericht verfaßt ist. Das fängt damit an, daß Wohngemeinschaften kurzer Hand als »Szeneobjekte« bezeichnet werden. Zur Begründung genügt z. B. ein einziger Satz: »Das Haus dient Kernkraftgegnern als Anlaufstelle« (S. 21). Auch für solche hoheitliche Verrufserklärung gegenüber den genau angegebenen Häusern gibt es in den Verfassungsschutzgesetzen keine Rechtsgrundlage. Die Frage stellt sich, ob der Staat bei dadurch provozierten Anschlägen aus dem rechtsextremistischen Bereich nicht zum Schadensersatz verpflichtet wäre. Der Vermerk »VS-Vertraulich« rechtfertigt keine derartigen Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen.

Die verwendete Sprache zeigt: Hier wird bewußt ein einheitliches Feindbild geschaffen: Es beginnt mit »linksextremistische/militante Bestrebungen« und reicht von »Sceneobjekten« bis zu »Szeneblätter« (zu denen die Zeitschriften der Bürgerinitiativen stilisiert werden). Neben den Militanz-Begriff tritt die Feindformel: »Scene«. Das ergänzt alte Feindbilder in der Polizei: »Chaoten«, »Punks« oder »Zecken«.

Zusammenfassende Analyse des Berichts: Der Bericht des BfV hat nichts zu tun mit der Sammlung und Auswertung von Erkenntnissen über verfassungsfeindliche Bestrebungen. Es handelt sich um ein propagandistisches Pamphlet (deshalb ist es auch Presseorganen zugespielt worden), das sich vor allem gegen die »nicht linksextremistische« Bürgerinitiative Lü-chow-Dannenberg richtet.

Der Bericht klärt nicht auf, sondern schafft die Feindbilder »militante Kernkraftgegner« und »Scene«. Partiell wird der Unterschied zwischen »Linksextremistischen« und »nicht linksextremistischen« Gegnern der Castor-Transporte zwar (wie dargelegt) aufrecht erhalten, im Detail wird er jedoch systematisch verwischt. Der Begriff »militante Kernkraftgegner« soll - wie der Sympathisantenbegriff der 70er Jahre - nicht-gewalttätige Atomgegner als eigentliches Problem des Widerstandes im Wendland diskreditieren oder diskriminieren.

Diejenigen, die sich friedlich und im Rahmen des zivilen Ungehorsams, d.h. im Rahmen des Grundgesetzes gegen eine Lagerung des Atommülls in Gorleben wenden, werden mit Hilfe, des Militanz-Begriffes, von »Konsensschuld« und »Kontaktschuld« sowie durch abwertende Kampfformeln wie »Szene« denjenigen zugeordnet, die der Verfassungsschutz als »verfassungsfeindliche Bestrebungen« bezeichnet. Dadurch und durch das damit geschaffene Feindbild verletzt der Bericht die Grundrechte der friedlichen und nicht extremistischen, aber in der Sache entschiedenen Bürgerinnen und Bürger, die gegen die Lagerung atomarer Brennstäbe in Gorleben protestieren.

Das durch den Bericht geschaffene Feindbild erfüllt zum einen die Funktion, die Öffentlichkeit zu beeinflussen; das Mitgefühl mit friedlichen Bürgerinnen und Bürgern, die deutlich zu machen versuchen, mit welcher Entschiedenheit sie ihre Heimat gegenüber den Auswirkungen einer jahrzehntelangen Lagerung von Atommüll in einer offenen Halle zu verteidigen suchen, die nur als kurzfristiges »Zwischenlager« genehmigt worden ist.

Zum anderen trägt das konstruierte Feindbild dazu bei, Hemmungen der beim nächsten Castor-Transport eingesetzten Polizisten gegenüber friedlichen, aber entschiedenen Demonstranten abzubauen; der grundlegende Unterschied zu offenen Gewalttätern wird bewußt verwischt.

Eine solche Strategie ist für den nächsten Castor-Einsatz kontraproduktiv. Sie kann dazu beitragen, daß viele friedliche Demonstranten sich sagen, unsere Friedlichkeit wird nicht honoriert; unsere einzige Chance ist eine neue Form von Entschiedenheit: Gewalttätigkeit.

Es ist zu fragen, ob eine solche Antwort das ist, was das Bundesamt für Verfassungsschutz mit diesem Papier anstrebt? Benötigt das Amt ein neues Feindbild als Beweis dafür, wie wichtig es ist? Strebt man an, daß die Polizei endlich mit aller Härte zuschlagen kann? Meint man die Öffentlichkeit dann gegen die Atomgegner umstimmen zu können?

Wie die Antwort auch lautet: Der Bericht ist ein Beispiel dafür, in welcher Weise eine Verfassungsschutzbehörde die ihr durch Gesetz gesetzten Schranken überschreitet kann - ohne daß Politiker solch angepaßter Politik einer Behörde Grenzen setzen. Bei diesem Bericht geht es nicht um Schutz vor »verfassungsfeindlichen Bestrebungen«, sondern um den Versuch politischer Einwirkung eines Amtes, das damit zudem seine Legitimation in Frage stellt.

Demokratische Interventionen würden ihre eigenen Voraussetzungen aufgeben, wenn die Fallstricke nicht erkannt werden, die zum Stolpern führen. Wenn die Gegner der Castor-Transporte in der Lage sind, ihre Situation exakt zu analysieren, kann ihre Antwort nur friedliche »Militanz« heißen, die zwar begrenzte Regelverletzungen einbezieht, sich aber nicht in das Netz von Gewalt (auch nicht gegen Sachen) verstricken läßt.

Der Widerstand gegen die Castor-Transporte gibt sich in meiner Sicht selbst auf, wenn er fixiert bleibt auf die dargestellte destruktive Feindbildproduktion. Er kann nur gewinnen, wenn er eigene phantasievolle Methoden entwickelt. Beispiel heute können die friedlichen Demonstrationen in Belgrad sein. Wer dagegen sich die Unterstellungen des Verfassungsschutzes zu eigen macht, sich auf Militanz im Sinne von Gewalttätigkeit einläßt, wird ihr Opfer.

Ich wünschte mir von der Niedersächsischen Landesregierung und der Polizei, daß sie deutlich machen: Wir wollen keine Eskalation, sondern versuchen auszugleichen zwischen unserer Aufgabe der Transportsicherung und dem Freiheitsrecht derer, die gemeinsam ihre entschiedene Ablehnung der Castor-Transporte kundtun.

Prof. Dr. Jürgen Seifert, Politologe und Verfassungsrechtler, war in der rot-grünen Regierungsphase zusammen mit RA Dr. Rolf Gössner maßgeblich an der Liberalisierung des niedersächsischen Verfassungsschutzes beteiligt. Wir haben seinen Aufsatz - mit seiner freundlichen Genehmigung! - der Broschüre »Demonstrieren verboten? Über die Einschränkung demokratischer Grundrechte im Zuge der Castor-Transporte nach Gorleben (Reader 5/1997)«, herausgegeben von der Fraktion Bündnis -90/DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag, entnommen. Siehe zu dieser Thematik auch das Interview mit RA Dr. Rolf Gössner, in: GEHEIM, Nr. 1/97, S.12


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