Logo Geheim 3/1997

Auskunftsrecht nach § 15 BVerfSchG, passim
Wir geben nicht nach ... (Erich Mühsam, zu singen) - Wir wollen unsereAkte - weg mit dem »Verfassungsschutz«!

»Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden - (Nicht grundgesetzmäßig wäre eine Gesellschafts- und Rechtsordnung), in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, daß etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und daß ihm dadurch Risiken entstehen, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Artikel 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.«

Volkszählungsurteil, BVerfGE 65, 1, 41ff

»Die Abwägung zwischen Ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem öffentlichen Interesse an der Geheimhaltung der Tätigkeit des LfV führte zu dem Ergebnis, daß letzteres überwiegt und eine umfassende Auskunftserteilung sowie eine Akteneinsicht nicht möglich ist.«

Textbaustein des Landesamtes für Verfassungsschutz Berlin

Die Klassifizierung des Magazins GEHEIM als »linksextremistisch« im Verfassungsschutzbericht 1994 gab den Anstoß. Den Initiatoren des bösen Spiels war es wohl um den Versuch einer öffentlichen Diskreditierung des Bundestagsabgeordneten Manfred Such gegangen, der zu der Bad Kleinen-Ausgabe dieses Magazins ein gewohnt entschiedenes Vorwort beigesteuert hatte, und nun mit Hilfe des Inlandsgeheimdienstes und eines alarmistischen Artikels eines willigen Redakteurs der weiland Wochenpost als Autor einer linksextremistischen Zeitschrift politisch ins Zwielicht gebracht werden sollte. Der Schuß ging ins Leere. Niemand außer FAZ und Junge Freiheit stieg darauf ein. Der Vorgang hätte als Alltagskabale des VS, als mißlungene »politische Aufklärung«, wie einschlägige Politiker und Verwalter die hoheitlichen Verrufserklärungen und geheimdienstliche Desinformation zu bezeichnen pflegen, zu den Akten genommen werden können, in der Tat wurde das Magazin im VS-Bericht 1995 auch nicht genannt (!) - wenn nicht einer der mit der Attacke nicht Gemeinten, aber dennoch von ihr unmittelbar Betroffenen, gegenüber der Behörde sein Auskunftsrecht geltend gemacht hätte: Redakteur Rolf Gössner verlangte zu wissen, wie man denn bitte schön die gewählte Klassifizierung des Magazins begründe und was man by the way denn eigentlich über seine Person in den Akten und gespeichert auf Vorrat halte. Der so befragte Inlandsgeheimdienst leistete sich das Bekenntnis, Rolf Gössner seit einem Vierteljahrhundert zu bespitzeln. Ein Proteststurm brach los.

Von dem Auskunftsbegehren der Bundestagsabgeordneten der PDS, denen das Bundesinnenministerium durch namentliche Nennung im VS-Bericht den amtlichen Stempel der Verfassungsfeindlichkeit aufzudrücken versucht (Wir berichteten und dokumentierten in der letzten Ausgabe des Magazins), gibt es noch nichts Neues.

Dafür haben uns der Berliner Klaus Eichner und der Mannheimer Karl-Heinz Royen Unterlagen ihrer Auseinandersetzung mit den zuständigen Landesbehörden des Geheimdienstes überlassen. Klaus Eichner hat bis auf die Verwaltungsgerichtsklage alle bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft mit dem sich jedem Betrachter aufdrängenden Ergebnis, daß die Berliner, deren LfV das Recht auf informationelle Selbstbestimmung »eine Auskunftsangelegenheit« zu bezeichnen beliebt, offenbar nur über eine »Gratwanderung« (die zivilgesellschaftliche Variante des »Sturms auf die Normannenstraße«) zu ihrer VS-Akte kommen werden; Karl-Heinz Royen, Mitglied der Initiative gegen den Atomtod in Mannheim-Ludwigshafen, schickte uns das Gedächtnisprotokoll eines Anwerbeversuchs, der ihn bewog, sein Auskunftsrecht beim Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg in Stuttgart geltend zu machen. Seine Erfahrung leitet zwanglos über zu Jürgen Seiferts Analyse des Machtgebrauchs durch die Geheimdienste, der ebenso weit vom Auftrag entfernt ist, wie der Textbaustein der Macht vom Urteil der höchsten Interpreten des Rechts (s. Motti).

Dokumentation: Protest gegen die geheimdienstliche Überwachung Rolf Gössners

Presseerklärung der GEHEIM-Redaktion, 13/14. Juli 1997

Prominente P.E.N.-Mitglieder protestieren gegen geheimdienstliche Überwachung von Dr. Rolf Gössner Schriftsteller fordern sofortige Einstellung der Erfassung des Bremer Publizisten und Rechtsanwalts durch den »Verfassungsschutz« »Verfassungsschutz«-Schikanen gegen »GEHEIM« reißen nicht ab

Zahlreiche prominente Schriftsteller des deutschen P.E.N.-Zentrums sowie der Verband Deutscher Schriftsteller (Niedersachsen/Bremen) haben sich in einem Offenen Brief an das Bundesamt für Verfassungsschutz gewandt und protestieren gegen die geheimdienstliche Überwachung und Erfassung des Publizisten und Rechtsanwalts Dr. Rolf Gössner.

Letztes Jahr ist bekannt geworden, daß unser Redaktionsmitglied Rolf Gössner seit über 26 Jahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet und mit seinen beruflichen, vor allem publizistischen Tätigkeiten in BfV-Dateien registriert wird (vgl. u.a.: »Autor unter Beobachtung«, FR. 24.9.96; Beobachter beobachtet, taz 24.9.96; »Linker Anwalt seit 26 Jahren unter Beobachtung«, SZ 25.9.96; Der Spiegel vom 30.12.96). So werden etwa seine Aufsätze, Reden und Interviews erfaßt, die in angeblich »linksextremistisch beeinflußten« Publikationen erscheinen, aber auch seine Lesungen und Veranstaltungen in unterschiedlichen politischen, wissenschaftlichen und fachlichen Zusammenhängen. Auch seine Publikationen in der geheimdienstkritischen Zeitschrift »GEHEIM« finden dabei Berücksichtigung. »GEHEIM« ist im neuesten Verfassungsschutzbericht 1996 als »linksextremistisch« eingestuft worden - seit Bestehen des Magazins das zweite Mal. Auf welchen »Erkenntnissen« diese öffentliche und willkürliche Verrufserklärung zustandekam, darüber schweigt der Bericht.

Seit seiner Gründung im Jahre 1985 wurde »GEHEIM« mit diversen Staatsschutzmaßnahmen überzogen, die Redaktion wie Autoren betrafen: Nach Veröffentlichung der 0-Nummer 1985 drohte die Bundesregierung mit dem Verbot des Magazins; den grünen Autoren Dr. Thilo Weichert (Datenschützer in Niedersachsen) und Manfred Such (MdB) wurden u.a. ihre Artikel für GEHEIM vom Verfassungsschutz kampagnenartig vorgeworfen (im Fall von Dr. Weichert mit negativen beruflichen Konsequenzen); 1994 wurde der verantwortliche GEHEIM-Redakteur Michael Opperskalski unter konstruiertem »Stasi-Verdacht« vorläufig festgenommen und seine Wohn- und Arbeitsräume wurden zwei Tage lang penibel durchsucht; 1995 wurde der GEHEIM-Redakteur Hans-Peter Bordien u.a. wegen seiner Redaktionstätigkeit für das Magazin hinsichtlich seiner Beschäftigung als Berater der PDS-Gruppe im Bundestag als »Sicherheitsrisiko« eingestuft. Die jahrzehntelange Beobachtung von Dr. Rolf Gössner stellt in diesem Zusammenhang sicherlich den prominentesten Fall geheimdienstlicher Schikanen u.a. gegen GEHEIM dar und ist in ihrer Tragweite ein anschaulicher Beleg für die ausufernden Staatsschutz-Maßnahmen gegen gesellschafts- und geheimdienstkritische Kräfte und Persönlichkeiten in der Bundesrepublik.

Zu den Unterzeichnern, die gegen Gössners Überwachung protestieren, gehören u.a.:

Carl Amery (Schriftsteller), Dr. Frank Benseler (Soziologe, Schriftsteller), Annemarie Böll (Übersetzerin), Dr. Karlheinz Deschner (Schriftsteller), Prof. Dr. Ossip K. Flechtheim (Politologe), Günter Grass (Schriftsteller), Dieter Hildebrandt (Kabarettist), Monika und Otto Köhler, Prof. Dr. Lew Kopelew (Germanist), Dieter Lattmann (Schriftsteller), Jürgen Lodemann (Autor), Hermann Peter Piwitt (Schriftsteller), Prof. Dr. Adalbert Podlech (Jurist/Datenschützer), Prof. Dr. Horst-Eberhard Richter (Psychiater), Peter Rühmkorf (Schriftsteller), Erasmus Schöfer (Schriftsteller), Dorothee Sölle (Schriftstellerin), Johano Strasser (P.E.N.-Generalsekretär), Dr. Uwe Timm (Schriftsteller), Dr. Klaus Wagenbach (Verleger), Prof. Dr. Uwe Wesel (Jurist/ Hochschullehrer), Dr. Hans Wollschläger (Schriftsteller/ Übersetzer), Gerhard Zwerenz (Schriftsteller/MdB).

Zusammen mit dem Verband Deutscher Schriftsteller fordern die Unterzeichner in ihrem Offenen Brief, die Überwachung Gössners sofort einzustellen und ihm gegenüber sämtliche erfaßten Daten offenzulegen. Sie sehen in den Geheimdienstmaßnahmen gegen den bundesweit bekannten Geheimdienst- und Polizeikritiker eine Verletzung der journalistischen, schriftstellerischen und wissenschaftlichen Freiheit. Sie befürchten, daß die seit über einem Vierteljahrhundert andauernde Überwachung dazu führen kann, daß sowohl der gesetzlich verankerte Informantenschutz als auch das Mandatsgeheimnis ausgehebelt werde.

Im Juni 1997 hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag zu diesem Überwachungsfall eine parlamentarische Anfrage an die Bundesregierung gerichtet. Darin wird u.a. nach der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit der Erfassung und nach den Auswirkungen auf das Anwaltsgeheimnis und den Informantenstatus gefragt. Außerdem wollte die Fraktion wissen, wie es sich erklärt, daß Gössner einerseits vom »Verfassungsschutz« beobachtet, andererseits etwa vom Bundesgrenzschutz, von Länderpolizeien oder vom »Verfassungsschutz« als Experte zu Vorträgen eingeladen wird.

Die Antwort der Bundesregierung liegt inzwischen vor. Sie zeigt, wie mit kritischen Fragen der Opposition von seiten der Bundesregierung umgegangen wird. Die Antworten sind samt und sonders ausweichend und ungenügend. In den meisten Antworten wird lapidar auf die jeweilige Rechtsgrundlage verwiesen, ohne die konkret gestellte Frage auch nur im Ansatz zu beantworten. Im übrigen behauptet die Bundesregierung, daß die Tatsache der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verfassungsschutz die »Ausübung der beruflichen Tätigkeit durch den Betroffenen« nicht hindere. Die Fraktion überlegt weitergehende Schritte, um diesen Fall zu erhellen.

Der von Gössner eingeschaltete Bundesdatenschutzbeauftragte (BfD), auf den sich die Bundesregierung in ihrer Antwort u.a. beruft, teilte dem Betroffenen mit, das Verfahren sei rechtlich nicht zu beanstanden. Bei seiner Überprüfung hatte sich der BfD - »im Interesse einer zügigen Durchführung« - jedoch mit dem Vorlesen der Quellenmeldungen durch das BfV begnügt - eine Verfahrensweise, die dem Schutz der BfV-Quellen dienen soll. Auf eine persönliche Einsichtnahme der Meldungen und eine Beurteilung der Quellen durch den BfD wurde verzichtet. Der BfD bat den Antragsteller um Verständnis, daß er aus »Gründen des Geheimschutzes« keine weiteren Auskünfte erteilen könne.

Es ist also davon auszugehen, daß vom BfV noch längst nicht alle Informationen offenbart wurden, die über Gössner und seine beruflichen Tätigkeiten gespeichert sind.

Unterdessen hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag, für die Rolf Gössner seit Jahren als rechtspolitischer Berater tätig ist, ihre Forderung bekräftigt, die geheimdienstliche Überwachung ihres Mitarbeiters sofort einzustellen. Sie befürchtet weiterhin, daß die Erfassung auch zu einer Ausforschung der Abgeordneten führen kann. Im übrigen begrüßt sie die Protestnote der Schriftsteller als »Akt der Solidarität«.

Klaus Eichner contra Berliner Geheimdienst

Dipl.jur. Klaus Eichner schreibt am 25. November 1995 an Dr. Eduard Vermander, Direktor des Landesamtes für Verfassungsschutz Berlin in der Senatsverwaltung für Inneres:

»... hiermit beantrage ich ... Auskunft über die in Ihrer Behörde zu meiner Person gespeicherten Daten sowie Einsicht in die über mich vorliegenden Akten. ...

1. Ich war von 1957 bis 1990 Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR
2. Seit 1992 bin ich 1. Sprecher des »Insiderkomitees zur Aufarbeitung der Geschichte des MfS e.V.«
3. Nach mir zugegangenen Hinweisen sind in aktuellen Analysen des LfV Berlin Aussagen über meine Person und meine Tätigkeit enthalten, die möglicherweise unwahr sind oder diskriminierenden Charakter tragen. Mir ist bekannt, daß die genannten Wertungen zu meiner Person und meiner Tätigkeit Politikern des Landes Berlin, den Medien und evtl. auch anderen Personen zugänglich gemacht wurden. Damit ist eine erhebliche Beeinträchtigung meiner Persönlichkeitsrechte verbunden. ...

Landesamt für Verfassungsschutz Berlin, Auf dem Grat 2, 14195 Berlin, am 4.12.1995 an Dipl. jur. Klaus Eichner:

Betr.: Ihre Auskunfts- und Akteneinsichtsangelegenheit ... wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags vom 25.11.1995. ... Sie werden unaufgefordert eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

Berliner Datenschutzbeauftragter am 20. Dezember 1995 an Herrn Klaus Eichner ... Zur Vorgehensweise möchten wir Ihnen vorschlagen, zunächst die Entscheidung des Landesamtes für Verfassungsschutz _ abzuwarten.

... Sollte Sie die Antwort des Landesamtes für Verfassungsschutz nicht zufriedenstellen, teilen Sie uns dies bitte mit. _ Mit freundlichen Grüßen

Landesamt für Verfassungsschutz Berlin, Auf dem Grat 2, 14195 Berlin, am 15.3.1996 per Einschreiben _ Eigenhändig _ Rückschein an Herrn Klaus Eichner

... die durchgeführte Prüfung Ihres Antrags führte zu dem Ergebnis, daß über Sie personenbezogene Informationen beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) im nachrichtendienstlichen Informationssystem (NADIS) gespeichert sowie Akten vorhanden sind.

... Die Abwägung zwischen Ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem öffentlichen Interesse an der Geheimhaltung der Tätigkeit des LfV führte zu dem Ergebnis, daß letzteres überwiegt und eine umfassende Auskunftserteilung sowie eine Akteneinsicht nicht möglich ist.

Wir können Ihnen jedoch folgende Informationen mitteilen:

... (es folgt eine zweieinhalb Maschinenseiten umfassende Auflistung von Veröffentlichungen, öffentlichen Äußerungen Klaus Eichners, der Nennung seines Namens in Medienberichten und seiner Korrespondenz mit dem LfV seit 1992)

Eine weitergehende Auskunft ist nicht möglich. ... Eine detaillierte Offenlegung der über Sie vorhandenen Erkenntnisse würde Ihnen konkrete Rückschlüsse über die geheimhaltungsbedürftige Arbeitsweise des LFV sowie der dem Amt vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben geben (§ 31 Ans. 2 Nr. 1 LfVG). Weitere Auskünfte über die zu Ihrer Person gesammelten Informationen würden Sie möglicherweise in die Lage versetzen, sich auf den Erkenntnisstand des LfV einzustellen und Ihre Handlungsweise darauf abzustimmen. ...

Die gemäß § 31 Abs. 2 LfVG vorgenommene Abwägung zwischen Ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem öffentlichen Interesse an der Geheimhaltung der Tätigkeit des LfV mußte daher zu Ihren Lasten ausfallen.

Das Ergebnis dieser Abwägung befindet sich im Einklang mit der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung.

... Nach § 31 Abs. 4 LfVG haben Sie die Möglichkeit, sich in Ihrer Auskunftsangelegenheit an den Berliner Datenschutzbeauftragten ... zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen Dr. Vermander

Dipl.jur. Klaus Eichner am 11.4.96 an das Landesamt für Verfassungsschutz Berlin, Auf dem Grat 2, 14195 Berlin

hiermit lege ich Widerspruch ein ...

... Ich finde es im eklatanten Widerspruch zum Geist der Auskunftsregelungen des LfVG, wenn einem Bürger, der sein demokratisches Recht auf Speicherauskunft und Akteneinsicht bei einem Nachrichtendienst wahrnimmt, eine ... Liste seiner Publikationen und von Pressemeldungen über seine legale Tätigkeit übermittelt wird.

(Klaus Eichner zitiert die suggestiven, diskreditierenden, diskriminierenden Wertungen seiner Person und des Vereins, dessen Sprecher er ist, in den vom LfV verbreiteten Dossiers)

... Ich betrachte es als eine sehr fragwürdige Praxis, wenn ein geheim tätiges Organ wie das LfV in Publikationen, die Politikern und den Medien zur Verfügung gestellt werden, Einschätzungen über legal tätige Personen und Organisationen mit der Hilfe von »Experten für politischen Extremismus in Deutschland« verbreitet und Richtigstellungen ignoriert.

(Die Richtigstellungen firmieren auf der Liste als gespeicherte Daten.)

... (Sie verweigern mir) eine weitergehende Auskunft und damit das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (mit der) Begründung, daß eine detaillierte Offenlegung der vorhandenen Erkenntnisse (mich) möglicherweise in die Lage (versetzen) würde, mich auf den Erkenntnisstand des LfV einzustellen und meine Handlungsweise darauf abzustimmen, Da ich eine öffentliche und legale Tätigkeit ausübe, habe ich keinerlei Anlaß, mich auf Handlungsweisen und Erkenntnisse eines Geheimdienstes einzustellen. ... Es geht genau um diesen Punkt, daß Sie offensichtlich in Verletzung bzw. zumindest unzulässiger Erweiterung des Gesetzesauftrags Maßnahmen durchführen, um einer legalen Tätigkeit nur aus der abstrakten Vermutung möglicher illegaler Ziele einen kriminellen Anschein zu geben. ... Eine Kopie dieses Widerspruchs geht ... an den Datenschutzbeauftragten.

Berliner Datenschutzbeauftragter am 22. April 1996 an Herrn Klaus Eichner ... die Kopie Ihres Widerspruchs ... haben wir erhalten. Wir schlagen vor, Daß Sie zunächst die Entscheidung ... abwarten. Sollte Sie das Ergebnis ... nicht zufriedenstellen, bitten wir, uns dies mitzuteilen. ... Mit freundlichen Grüßen

Landesamt für Verfassungsschutz Berlin, Auf dem Grat 2, 14195 Berlin, am 26.4.1996 an Herrn Klaus Eichner Ihr Widerspruch ... wir bestätigen den Eingang Ihres Schreibens ... Die von Ihnen vorgetragenen Gründe werden wir prüfen. Vom Ergebnis werden wir Sie unaufgefordert in Kenntnis setzen. Bis dahin bitten wir um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

Landesamt für Verfassungsschutz Berlin, Auf dem Grat 2, 14195 Berlin, am 6.6.1996 an Herrn Klaus Eichner Betr.: Ihren Antrag auf Auskunft/Akteneinsicht Wir haben den Verwaltungsvorgang ... an die Widerspruchsbehörde ... abgegeben. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen Dr. Vermander

Senatsverwaltung für Inneres Berlin, Klosterstraße 47, 10179 Berlin, am
20. August 1996 an Herrn Klaus Eichner Ihr Antrag Ihr Widerspruch ... Ihrem Widerspruch ... vermögen wir nicht stattzugeben. Begründung: ... das LfV Berlin (hat) es zu Recht abgelehnt, Ihnen umfassend Auskunft zu erteilen ... sowie zutreffend begründet. Dieser Begründung schließen wir uns an. Eine umfassende Auskunft ... durfte unterbleiben, da das öffentliche Geheimhaltungsinteresse ... gegenüber Ihrem individuellen Auskunftsinteresse überwiegt. Bei Offenlegung weiterer Informationen wäre eine Ausforschung des Erkenntnisstandes und der Arbeitsweise des LfV Berlin zu befürchten ... Rechtshilfebelehrung Gegen den Bescheid des Landesamtes für Verfassungsschutz Berlin vom 15. März 1996 ist die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin zulässig.

Berliner Datenschutzbeauftragter am 17. September 1996 an Herrn Klaus Eichner ... Ihr Schreiben vom 28. August haben wir erhalten. Sie bitten um Überprüfung der Ablehnung. ... Nach § 31 Abs. 2 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz (LfVG) darf ein Auskunftsantrag ... abgelehnt werden, wenn das öffentliche Interesse ... oder ein Interesse Dritter an der Geheimhaltung ... überwiegt (bearb., hpb). In einem solchen Fall hat das LfV zu prüfen, ob und inwieweit eine Teilauskunft möglich ist. ... Wir werden ... prüfen.

Berliner Datenschutzbeauftragter am 21. November 1996 an Herrn Klaus Eichner ... wir haben inzwischen eine Überprüfung ... vorgenommen. Wir (können) Ihnen erst eine abschließende Nachricht gebe, wenn die Stellungnahme des LfV vorliegt. Mit freundlichen Grüßen

Berliner Datenschutzbeauftragter am 25. März 1997 an Herrn Klaus Eichner ... Wir haben festgestellt, daß bei dem überwiegenden Teil der Informationen ... die Versagung einer weitergehenden Auskunft (gesetzlich) gedeckt ist. Hinsichtlich einiger Informationen haben wir ... empfohlen, weitergehende Auskünfte zu erteilen ... Das LfV ist unserer Auffassung hinsichtlich einer Information gefolgt. Wir können Ihnen ergänzend ... mitteilen, daß Ihre Äußerung aus der Sendung »Spiegel-TV« vom 15. August (Zitat, hpb) ... gespeichert ist. Weitergehende Auskünfte hat das LfV abgelehnt. Wir haben insoweit einen datenschutzrechtlichen Mangel festgestellt. Wir bedauern ... Unsere Möglichkeiten ... sind damit ausgeschöpft. Mit freundlichen Grüßen

Initiative gegen den Atomtod, Karl-Heinz Royen und der Werber vom Stuttgarter Geheimdienst

Nicht gelungenes »Kein Gespräch« (ein Gedächtnisprotokoll)

»Guten Tag, Herr Royen. Ich bin Herr Marek vom Verfassungsschutz (zeigt mir seinen Ausweis). Ich wollte Sie fragen, ob sie mit uns zusammenarbeiten. Es geht um gewalttätige Aktionen, die aus dem Kreis der Atomkraftwerksgegner kommen. Kann ich mit Ihnen darüber sprechen?« »Kein Gespräch!« »Wir haben nur Interesse an den Gewalttätern.« »Dann soll ich Leute verpfeifen?« »Ist eine Zusammenarbeit mit Ihnen nicht möglich?« »Nein!« »Sie können natürlich nein sagen. Sie können aber auch sagen, daß ich gleich wieder gehen soll. Ich meine, die Mehrzahl der Menschen ist ja gegen die Atomenergie, da sagen wir ja nichts. Uns geht es um die Schienensäger und Krallenwerfen auf Oberleitungen. Das sind Gewalttäter. Das sind ja Kriminelle. Und da können Sie sich keine Zusammenarbeit mit uns vorstellen?« »Nein!« »Wir wollen, daß sie Gewalttaten aufhören, deshalb beschäftigen wir uns nicht nur mit Gewalttätigen aus Ihrer Szene, sondern auch mit z.B. der PKK oder mit den Skinheads usw... » »Dann wenden Sie sich an die Umweltministerin.« »Sie meinen, ich soll nach Bonn gehen?« »Ja, setzen Sie sich für den Ausstieg ein, dann hört die Gewalt von alleine auf. Wir gehen auch nach Bonn, wenn es sein muß.« »Nein - unsere Aufgabe ist es, gewalttätige ... wir sagen ja nicht, daß sie sich nicht gegen die Atomenergie engagieren dürfen, aber diese Gewalttätigen können Ihnen ja auch nicht recht sein. Sie bekennen sich zu Ihrem Engagement und ich sage Ihnen ja auch, wer ich bin und für wen ich arbeite. Es ist ja nicht so, daß wir hinter jeder Ecke stehen und Abhöranlagen installieren, da können wir doch offen miteinander reden... » »Wenn Sie wollen, daß die gewalttätigen Aktionen aufhören, dann setzen Sie sich dafür ein, daß der Ausstieg endlich angegangen wird. Aber Sie wollen, daß ich Leute verpfeife. Daß einige Leute auf solche Aktionsformen kommen, liegt daran, daß alles andere doch nichts bringt. Daß das so ist, liegt nicht an uns.« »Ja meinen Sie nicht, daß Atomenergie auch... » »Nein, ich bin der Ansicht, daß die Nutzung der Atomenergie das größte Verbrechen der Menschheit ist. Kann sein, daß Sie das für übertrieben halten, aber ich bin davon überzeugt.« »Die gewalttätigen Aktionen können Ihr Engagement negativ beeinflussen. Wenn Sie dafür sorgen, daß diese Leute...« »Sie wollen, daß ich Leute verpfeife, sofern ich den welche kenne. Wenn ich der Ansicht bin, daß diese Leute eine falsche Strategie fahren, dann würde ich mit diesen Leuten reden, aber nicht mit Ihnen.« »Also mit Ihnen ist keine Zusammenarbeit möglich?« »Nein!« »Schade. Für den Fall, daß Sie Ihre Meinung ändern sollten, schreibe ich Ihnen meinen Namen und meine Telefonnummer auf.« »Auf Wiedersehen.« »Auf Wiedersehen.«

Karl-Heinz Royen xxxxx, xxxxx Mannheim An das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85a 70372 Stuttgart Mannheim, 19.07.1997 Antrag auf Akteneinsicht Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Akteneinsicht. Anlaß: Besuch eines Herrn Marek, der sich als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes auswies, am Dienstag, 16. Juli '97, 9 Uhr 50. Herr Marek fragte nach, ob mit mir eine Zusammenarbeit möglich sei, hinsichtlich »gewalttätiger Aktionen, die aus dem Kreis von Atomkraftwerksgegnern kommen.« Darüber hinaus beantrage ich, aufgrund dieser Anfrage, Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten. Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Royen

Volles Gehalt für Informationen?

Ein Anwerbungsversuch des Verfassungsschutzes hat beim Göttinger »Volkshaus der Türkei« Empörung ausgelöst. Umut Bayrak, Kopf der linksgerichteten Organisation, die sich für die Rechte der Kurden einsetzt, sollte für den Verfassungsschutz arbeiten. Göttingen/Nahhover (hein). Der 22jährige Bayrak, der aus der Türkei stammt und deutscher Staatsbürger ist, lehnte das Angebot des Verfassungsschutzes ab und ging dann in die Öffentlichkeit. Der Verfassungsschutz wollte mit der Anwerbung des verdeckten Mitarbeiters Informationen über die Türkische Kommunistische Partei/ML (Marxistisch-Leninistisch) bekommen, behauptet Bayrak und bestätigt Rüdiger Hesse, Pressesprecher des Verfassungsschutzes in Hannover. Den Vorwurf der Behörde, er sei für die Jugendarbeit der TKP/ML aktiv, weist Bayrak zurück. Er sieht den Grund für das Interesse der Verfassungsschützer an seiner Person in den »antifaschistischen Protesten gegen den Krieg in Kurdistan« und den Aktionen gegen »Aktivitäten faschistischer und staatsnaher Organisationen aus der Türkei hier in Göttingen«. Situation ausgenutzt? Als »skandalös« empfindet er es, daß der Verfassungsschutz seine persönliche Situation auszunutzen suchte. Der 22jährige, der demnächst seinen Zivildienst antreten wird, ist zur Zeit arbeitslos, Geld könnte er gut gebrauchen. Die beiden Mitarbeiter des Verfassungsschutzes hätten ihm für die Weiterleitung von Informationen »monatlich mehrere tausend Mark, ein Gehalt, wie ein normaler Arbeiter« geboten, so Bayrak...

Aus: »Göttinger Tageblatt« vom 21. August 1997

Jugendliche im Visier des Verfassungsschutzes

In den vergangenen drei Jahren sind in der Region Heidelberg und Mannheim wieder starke Aktivitäten des Verfassungsschutzes (VS) zu beobachten. Dabei fällt unangenehm auf, daß die vom VS angesprochenen Personen immer jünger sind. So kam es allein im Zeitraum 1994 bis 1996 in Heidelberg und Mannheim zu mindestens 15 bekannt gewordenen Anwerbeversuchen, bei denen die Mehrheit der Personen unter 20 Jahren waren. (...)

Mannheim - Februar 1994

Im Februar 1994 meldeten sich erstmals seit längerer Zeit wieder der Verfassungsschutz bei einem politisch engagierten Menschen im Rhein-Neckar-Raum. Eine Frau aus Mannheim wurde von einer Frau und einem Mann, beide in braunem Trenchcoat, in ihrer Wohnung besucht. Die beiden stellten sich sofort mit ihren Ausweisen vor und sagten, daß sie momentan gezielt Menschen aus der rechten und linken Szene ansprechen, um Eskalationen zu vermeiden. Hierbei sprachen sie einen konkreten Vorfall aus Mannheim als Beispiel an. Sie baten die Frau, ihnen Informationen über ein linkes Kneipenkollektiv und das dort verkehrende Publikum zu liefern. Ihre konkrete Aufgabe sollte erste einmal darin bestehen, Flugblätter zu sammeln und weiterzuleiten, wofür es selbstverständlich Geld gäbe. Während des gesamten Gesprächs stand die Frau nur da und wartete, während der Mann auf und ab ging und redete. Er wirkte dabei gut informiert über die Aktivitäten der Frau. Diese Informationen konnte er nicht aus der Staatsschutzakte der Polizei haben, da die Frau noch nie polizeilich aufgefallen war. Nachdem die Frau eine Zusammenarbeit abgelehnt hatte, versuchte er noch ein wenig, sie zu überreden; sie mußten allerdings erfolglos wieder gehen. Eine Woche später erhielt die Frau einen Brief mit dem aktuellen Verfassungsschutzbericht und der Bitte, sich doch nochmals alles zu überlegen und sich dann bei einer beigelegten Telefonnummer zu melden.

Hirschberg - April 1994

Am 6. April 1994 wurde die zweite Person in dieser Region vom Verfassungsschutz aufgesucht. Der damals 20jährige Zivildienstleistende war zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Seine Mutter hingegen hielt sich im Haus auf und öffnete dem Mann, der sich als Herr Stegmayer vom Landesamt für Verfassungsschutz vorstellte, die Tür. Er war ca. 45 Jahre alt, 175 bis 180 cm, hatte mittelblondes Haar und eine sportliche Figur. Seine Kleidung und äußere Erscheinung waren eher unauffällig. Er nutzte sofort die für ihn günstige Gelegenheit und fragte die Mutter über die Aktivitäten des Sohnes aus. Dabei zielte sein Interesse ebenso auf Fragen nach Antifa-Aktivitäten und einer möglichen Gewaltbereitschaft, wie auf Kontakte zu KurdInnen und damit verbundene Aktionen. (...)

Heidelberg - September 1994

Fünf Monate später, am 9.9.94, trat der Verfassungsschutz wieder in Erscheinung. Diesmal war weine 24jährige Frau aus Heidelberg das Opfer des Anwerbungsversuchs. Einige Tage zuvor wurde sie bei ihrer Arbeit schon darauf hingewiesen, daß sie, als sie persönlich nicht anwesend war, von zwei auffälligen Herren am Arbeitsplatz gesucht wurde. Dadurch war sie an diesem Tag auch nicht verwundert, als sich die beiden Herren nach der Feststellung des einen (O-Ton): »Das ist sie!«, als Mitarbeiter der Sicherheitsbehörde für Verfassungsschutz vorstellten. Beide Männer werden als »auffällig unauffällig« beschrieben. Der eine hatte schwarzgraues Haar, einen Oberlippen-Kinnbart und trug eine schwarze Lederjacke, der andere hatte rotbraunes Haar, einen Oberlippenbart und trug eine braune Lederjacke. Auf die Frage nach dem Grund des Besuches erwiderten die Beamten, daß sie sich gerne mit ihr unterhalten würden. Sie wurden auch gleich deutlicher und fragten, »ob sie Probleme mit Rechten« hätte. Auf diese recht plumpe Frage erwiderte die Frau, daß es keinen Grund gäbe, sich mit ihnen zu unterhalten! (...)

Heidelberg - Januar 1995

Zu Beginn des Jahres 1995 häuften sich die Anwerbungsversuche des Verfassungsschutzes in Heidelberg und Umgebung. Als erster in dieser Zeit bekam ein 18jähriger Schüler aus Heidelberg Besuch. Am 31.1.95 klingelte es gegen Mittag an der Tür der gemeinsamen Wohnung des Schülers und seiner Eltern. Als dieser die Tür öffnete, stellte sich der Mann, der ihm gegenüber stand, sofort als Herr Marek vom Verfassungsschutz vor. Der Jugendliche ahnte sofort, worum es sich handelte, verweigerte jegliche Zusammenarbeit und schloß die Tür.

Schriesheim - Februar 1995

Eine Woche später, am 6.2.95, tauchte ein Herr Opitz bei einem 18jährigen Schüler aus Schriesheim auf. Diesmal öffnete die Mutter die Tür und als sich der Mann vorstellte, rief sie ihren Sohn. Dieser kam sofort und fragte, um was es denn ginge, worauf der Herr vom Verfassungsschutz ihn fragte, ob er nicht bereit sei, etwas über seine politische Meinung zu erzählen. Dieser verneinte die Frage und verweigerte grundsätzlich jede Zusammenarbeit.

Heidelberg - März 1995

Und schon im März 1995 kam die nächste Nachricht von einem Anwerbungsversuch. Auch hier war das Opfer 18 Jahre alt und Schüler. Auch er wohnte noch bei seinen Eltern in Heidelberg und war beim Eintreffen des Verfassungsschützers gar nicht zu Hause. Herr Armin Opitz vom Verfassungsschutz, der als 180-190 cm großer, dunkelhaariger, gepflegter Beamter beschrieben wird, traf auf eine Mutter, die sofort Angst bekam. Sie ließ sich jedoch auf kein Gespräch ein und bat den Herrn, draußen auf den Sohn zu warten. Als er dem nun erscheinenden Sohn seinen Ausweis zeigte, versuchte dieser, sofort die Tür zu schließen. Herr Opitz verhinderte dies jedoch, indem er seinen Fuß zwischen die Tür stellte und versuchte, den Sohn durch einen wahren Redeschwall doch noch zur Zusammenarbeit zu überreden.

Hirschberg - April 1995

Im April 1995 tauchte ein Mitte 40jähriger, grau-melierter, 190-185 cm großer und gepflegter Mann in Hirschberg auf. Er stelle sich dem 20jährigen Mann als Mitarbeiter des Verfassungsschutzes vor und bat ihn um ein Gespräch. Nachdem ihm dies sofort verweigert wurde, hakte er noch einige Male nach und verschwand erst, nachdem mehrere Freunde im Treppenhaus erschienen. (... )

Weinheim - August 1996

Dann, nach über einem Jahr ohne bekannt gewordene Anwerbeversuche, gab es wieder eine Reihe von Anwerbeversuchen, die am 18.8.1996 bei einem 18jährigen Schüler aus Weinheim begann. Gegen 9.00 Uhr klingelte ein ca. 180 cm großer sportlicher Mann mit Vollbart. Er konnte sich als ein Mitglied des Landesamtes für Verfassungsschutz ausweisen, und gab an, an Informationen über die Autonomen, die Antifaschistische Aktion u.ä. interessiert zu sein, da seine Behörde Links- als auch Rechtsextremisten beobachte. Der Jugendliche machte dem Beamten sofort klar, daß eine Zusammenarbeit in gar keinem Fall erwünscht sei. Daraufhin verließ der Verfassungsschützer die Wohnung.

Mannheim - September/Oktober 1996

Zu zwei weiteren Anwerbeversuchen kam es in Mannheim am 18.9.1996 und am 23.101996. In beiden Fällen handelte es sich um Menschen aus dem Umfeld des Jugendzentrums Mannheim. Beide Personen waren kurz zuvor beim Plakatieren zu ihren Personalien befragt worden.

Heidelberg - November 1996

Der nächste uns bekannt Anwerbeversuch ereignete sich am 5.11.96 in Heidelberg. An diesem Morgen klingelte das Telefon in der Wohngemeinschaft einer 22jährigen Studentin. Die Frau, nach der gefragt wurde, war selbst am Apparat und als sie dies sagte, legte die Frau an der anderen Seite sofort auf. Wenige Minuten später klingelte es an der Tür und ein Mitbewohner, der die Tür öffnete, stand vor einem unbekannten Mann mittleren Alters. Dieser fragte nach der Frau, die sofort kam. Auch hier kam der Verfassungsschützer schnell zur Sache und bat die Frau um ein Gespräch. Diese lehnte sofort ab und schlug dem Herrn die Tür vor der Nase zu. (... )

Sinsheim - Dezember 1996

Auch bei dem letzten uns bekannten Anwerbeversuch des Verfassungsschutzes war ein 22jähriger Student die Zielperson. Er war mit dem im November angesprochenen Person beim Plakatieren von der Polizei kontrolliert worden. Er war gerade nicht zu Hause, als der Beamte ihn am 17.12.96 in seiner Wohnung in Sinsheim aufsuchte. Seine Mutter sprach nur kurz mit dem Herrn, der sich als Herr Opitz vorstellte. Herr Opitz wollte mit dem Studenten Kontakt aufnehmen, weil er meinte, ihm helfen zu können. Genauer konkretisieren wollte er diese Aussage nicht, sagte nur, daß er sich noch mal beim Sohn melden würde und verließ den Ort wieder.

Gekürzt aus: »Die Rote Hilfe«, Zeitung der »Roten Hilfe e.V.«, Nr. 3/97, Postfach 6444, 24125 KIEL


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