Logo Geheim 1/1997

»Waffengleichheit« statt sozialverträglicher Lösungsansätze
Zum Umgang mit »Organisierter Kriminalität« und Wirtschaftskriminalität

Sicherheitspolitiker fast aller Coleur reiten auf der Welle politischer Dramatisierung und bieten der so verängstigten Bevölkerung wohlfeile »Patentrezepte« an.

»Explosionsartiger Anstieg der Kriminalität aus dem Osten«, Organisiertes Verbrechen in »nie gekanntem Ausmaß«, »Fernöstliche kriminelle Banden im Vormarsch«, »Deutschland - ein Mafia-Dorado«, ein »Paradies für Kriminelle« - so oder ähnlich lauten die täglichen Schlagzeilen der Massenmedien, die unablässig auf die Bevölkerung einpeitschen. Sicherheitspolitiker fast aller Couleur reiten auf dieser Welle politischer Dramatisierung und bieten der so verängstigten Bevölkerung ihre wohlfeilen »Patentrezepte« an: Polizeiaufrüstung, Strafrechtsverschärfung, Verdeckte Ermittler, Kronzeugenregelung, Großer Lauschangriff, Beweislastumkehr - so als könnten die jenem Phänomen zugrundeliegenden sozialen, wirtschaftlichen und psychischen Probleme und Mißstände rein polizeilich und strafrechtlich »gelöst« werden.

»OK« - Reale Gefahr oder Legitimationsformel

1992 ist das »Gesetz zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität« (OrgKG) in Kraft getreten. Seine »Schöpfer« gingen davon aus, daß es in der Bundesrepublik in zunehmendem Maße »Organisierte Kriminalität« (OK) gebe, die zu einer »Herausforderung für Staat und Gesellschaft« geworden sei. Diese Wachstumsentwicklung habe sich seit der deutschen Vereinigung, dem Umbruch in Osteuropa, dem Andrang von Flüchtlingen, der Grenzöffnung in Europa dermaßen verstärkt, daß mit den traditionellen polizeilichen Ermittlungsmöglichkeiten keine »Waffengleichheit« mehr zu gewährleisten sei. Deshalb habe man sich gezwungen gesehen, gesetzlich nachzurüsten - was seitdem in schöner Regelmäßigkeit passiert: OrgKG (1992), Geldwäschegesetz (1993), »Verbrechensbekämpfungsgesetz« (1994), Internationale Kooperation - demnächst Antikorruptionsgesetz, der Große Lauschangriff, Europol usw. Ein Zwang ohne Ende.

Begriffsverwirrung: OK - ein Phantombegriff mit hohem Gebrauchswert?

Was wird hier eigentlich so vehement mit immer neuen gesetzlichen, polizeilichen und geheimdienstlichen Mitteln und Methoden bekämpft? Die Definitionsversuche und Meinungen darüber, was unter dem Kürzel »OK« zu verstehen sei, gehen weit auseinander. Die Existenz der OK ist schwer meßbar, wissenschaftlich und kriminalstatistisch kaum belegbar. Die Kriminalstatistiken geben wenig her, denn bei den registrierten Straftaten ist nicht ersichtlich, ob sie organisiert begangen worden sind. Auch das OrgKG vernebelt in der Definitionsfrage mehr, als daß es klärt - jedenfalls gibt es sich mit einer hinreichend exakten Legaldefinition, die eingrenzende Wirkung zeitigen könnte, erst gar nicht ab. Von Normenklarheit kann keine Rede sein.

Nun wissen wir allerdings aus der Kriminalberichterstattung und aus einschlägigen Gerichtsverfahren, daß es in bestimmten Regionen und in recht unterschiedlichen Kriminalitätsbereichen durchaus Organisationsstrukturen (nicht selten mit internationalen Bezügen) gibt, die mehr oder weniger systematisch zur Begehung von Straftaten genutzt werden oder aber speziell hierfür aufgebaut wurden. Insbesondere in den Bereichen Drogenkriminalität, Waffenhandel, Prostitution bis hin zu Einbruchsdiebstahl, Subventionsbetrug und Menschenhandel lassen sich solche Strukturen ausmachen.

Meine These: Es gibt in der Bundesrepublik - ungeachtet der vorherrschenden Begriffsverwirrung - zwar in bestimmten Bereichen ernstzunehmende Ansätze und auch ausgebaute Formen von OK, allerdings nur selten langfristig angelegte hierarchisch-kriminelle Organisationen oder eigenständige Mafia-Strukturen. Vielfach handelt es sich um Formen altbekannter Bandenkriminalität, etwa Autoschieber-Banden, Hütchen-Spieler etc., die heute bevorzugt unter OK gefaßt werden und damit den Begriff bis zur Unkenntlichkeit aufblähen.

Kapitalistisches Wirtschaftshandeln: Legal - scheinlegal - illegal

Doch alle Lagebeschreibungen und Definitionsversuche verdecken ein wesentliches Problem, das Hauptthema der heutigen Tagung: In so manchen der genannten einschlägigen Kriminalitätsbereiche ist der Übergang von illegalen zu noch legalen Geschäften äußerst fließend. Die Grenzen zwischen organisierter Kriminalität, Wirtschaftskriminalität, Korruption und legalem Wirtschaftshandeln von x-beliebigen Unternehmen sind derart durchlässig, daß bislang sämtliche Definitionsversuche gescheitert sind, ja scheitern mußten. Illegalität, also die Begehung von Straftaten, als einziges Unterscheidungsmerkmal, scheint insofern ungenügend und unpraktikabel, als alle anderen Kriterien, die bislang zur Kennzeichnung der OK genannt werden, letztlich auf legal-organisiertes Wirtschaftshandeln verweisen: Gewinnstreben, Arbeitsteiligkeit, auf längere oder unbestimmte Dauer angelegt, Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, Ausnutzung moderner Infrastrukturen, Einflußnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, die Kriterien »Machtaufbau und Machterhalt«. Dabei ist nicht etwa die »planmäßige Begehung von Straftaten« - das einzige Unterscheidungsmerkmal - das Ziel der OK, sondern maximaler Profit - und in dieser Zielsetzung treffen sich beide Formen wirtschaftlicher Betätigung. Strafbare Handlungen sind indes - neben den legalen Handlungen - lediglich die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes - vorzufinden ebenfalls bei beiden Formen wirtschaftlich-organisierten Handelns, wenn auch in je unterschiedlicher Gewichtung (zu erinnern ist etwa an: Steuerhinterziehung, Versicherungsbetrügereien, Subventionsbetrug, Bestechung etc.).

Sicht der »Oberwelt«: »OK« als klassische »Unterwelt«-Kriminalität

Definitorische Schärfe ist bislang nicht erzielt worden und läßt sich womöglich in dieser Gemengelage auch nicht erzielen. Im übrigen führt die immer noch vorherrschende Konzentration des OK-Begriffs auf die »klassische Unterwelt« - also Drogensyndikate, Rotlicht-Milieu, illegales Glücksspiel, Falschgeld-Herstellung, Schutzgelderpressung, Einbruchsdiebstahl etc. - letztlich dazu, den legalen und scheinlegalen Formen der Ausbeutung und des Handelns etwa mit gesundheitsgefährdenden und todbringenden Produkten der legalen Wirtschaft einen »Persilschein« auszustellen: Umweltverseuchung, Waffenhandel mit Diktaturen, Export von hierzulande verbotenen Pharma-Produkten in die Dritte Welt sind nur einige wenige Beispiele dafür, daß Legalität nicht unbedingt auch ein soziales und moralisch-ethisches Gütezeichen ist und daß die OK im Vergleich zum legal organisierten Wirtschaften nicht unbedingt verwerflicher, gefährlicher, schadensintensiver, »krimineller« sein muß.

Wenn schon von organisiertem kriminellem Handeln die Rede ist, so dürften langfristig die größten Gefahren und höchsten Schadenssummen wohl im Bereich («Oberwelt«-) Wirtschaftskriminalität auszumachen sein; und insbesondere da, wo kriminelle Strukturen dieses Bereichs in die Sphäre der (nationalen und internationalen) Politik, in die Sphäre der staatlichen Institutionen hineinreichen bzw. umgekehrt von ihnen gar ausgehen, d.h. unheilvolle Einflußnahmen und Verquickungen bis hin zu Korruption entstehen bzw. bereits entstanden sind: so z. B. die grassierende Baukorruption zwischen Teilen der Bauwirtschaft, politischen Entscheidungsträgern und Administration; staatlich lizenzierter oder gedeckter Waffenhandel am Rande der Legalität, Atomfilz und Umweltvergiftung (Sondermüll-Verschiebungen), Pharma-Skandale und Parteispenden-Affären, Subventionsbetrügereien etc.

Etliche der mit dem OrgKG legalisierten Spezialermächtigungen für die Ermittlungsorgane, auf die ich noch zu sprechen komme, sind kaum auf Wirtschaftskriminalität oder auf solche Fälle in der Grauzone zwischen Illegalität und Legalität zugeschnitten und dürften dort auch kaum eingesetzt werden: Der Verdeckte Ermittler Schimanski als Bürobote oder Ministerialrat in einem Ministerium oder als Spion im Bundesnachrichtendienst oder als Direktionsassistent in der Chefetage der Chemischen Industrie oder einer Internationalen Bank - wohl eher eine phantastische Vorstellung!

OK-Debatte als Sicherheitskampagne

Das Gefahrenpotential der »Unterwelt«-OK wurde in den vergangenen Jahren politisch dramatisiert und für eine angsterregende Sicherheitskampagne instrumentalisiert. Die OK wurde zu einem politischen Kampfbegriff, mit dem (noch) liberale Kräfte (und die SPD) unter massiven politischen Druck gesetzt werden konnten. Die OK wurde zur populären Legitimation für staatliche Aufrüstungsmaßnahmen und Gesetzesverschärfungen - vergleichbar den anderen großen Legitimationsformeln der vergangenen Jahrzehnte: der »Gefahr des Kommunismus« in den 50er und 60er Jahren, des »Linksextremismus« und insbesondere des (Links-)«Terrorismus« in den 70er und 80er Jahren, mit dessen politischer Dramatisierung ebenfalls innere Angst- und Aufrüstungspolitik betrieben worden ist.

»OK«-Sonderrechtssystem: Legalisierung neuer Eingriffsbefugnisse für Polizei und Geheimdienste

Diese Politik führte seinerzeit zu einem höchst problematischen Anti-Terror-Sonderrechtssystem, das den liberalen Rechtsstaat erheblich demontierte. Mit dem OrgKG, dem »Verbrechensbekämpfungsgesetz« und den neuen Länderpolizeigesetzen ist der Grundstein für ein neues, ausbaufähiges Anti-OK-Sonderrechtssystem gelegt worden, mit dem im wesentlichen geheimpolizeiliche bzw. nachrichtendienstliche Mittel und Methoden der staatlichen Überwachung, Konspiration und Infiltration weit im Vorfeld von strafbaren Handlungen legalisiert worden sind: Verdeckte Ermittler mit falscher Identität (Legenden), Tarnnamen und Tarnpapieren; V-Leute aus kriminellen Milieus, Lausch- und Spähangriffe mit Wanzen, Richtmikrophonen, Peilsendern, Videokameras etc., Rasterfahndung und langfristige polizeiliche Beobachtung mit der Möglichkeit, Persönlichkeitsprofile und Bewegungsbilder von Verdächtigen, Kontakt- und Begleitpersonen zu erstellen; die bislang nur für den Drogen- und »Terrorismus«-Bereich geltende, höchst umstrittene Kronzeugenregelung sowie der Zeugenschutz, d.h. die Ermöglichung der Geheimhaltung der Identität und des Wohn- bzw. Aufenthaltsortes eines gefährdeten Verdeckter Ermittlers oder einer V-Person vor Gericht - mit der Folge tendenzieller Geheimprozesse. Der Einsatz geheimer polizeilicher bzw. nachrichtendienstlicher Methoden führt zwangsläufig zu geheimjustitiellen Folgen.

Diese Legalisierungen stehen für die Entwicklung eines neuen Anti-OK-Sonderrechtssystems, das demnächst von einer »Großen Koalition« der sog. Inneren Sicherheit (aus CDU, FDP und SPD) mit dem Großen Lauschangriff in und aus Wohnungen »gekrönt« werden soll. Hierfür muß bekanntlich das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung in der Verfassung eingeschränkt werden; die bereits legalisierten Verdeckten Ermittler sollen darüber hinaus künftig legal sog. milieubedingte Straftaten begehen dürfen - womit staatliche Anstiftung zu Straftaten, die Begehung von Strafttaten durch staatliche Ermittlungsorgane und damit die bereits vorkommende Verflechtung zwischen Kriminalpolizei und kriminellem Szenen legalisiert würden; die Sicherstellung bzw. entschädigungslose Enteignung von Vermögen wird erwogen, falls der Beschuldigte die »auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützte Vermutung« nicht widerlegen kann, daß sein Vermögen aus schweren Straftaten herrührt oder dafür verwendet werden soll. Eine solche Regelung würde eine rechtsstaatlich höchst bedenkliche Umkehr der Beweislast bedeuten: ein klarer Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Unschuldsvermutung.

Die Geheimdienste Bundesnachrichtendienst (BND) 1) und »Verfassungsschutz« erhielten bereits - systemwidrig - eigenständige Kompetenzen bei der »Bekämpfung« der OK, die eigentlich uneingeschränkt Sache der Strafverfolgungsorgane ist. Mit dieser Vermengung von Aufgaben, die zudem mit ähnlichen oder gar gleichen Mitteln und Methoden erledigt werden, sind nicht nur Konflikte und Pannen zwischen den Ämtern und Diensten vorprogrammiert, sondern verfassungsmäßige Prinzipien tangiert.

Zum Verständnis der Problematik sei kurz auf den historischen Hintergrund verwiesen: Aufgrund der leidvollen Erfahrungen mit der »Gestapo« im Nationalsozialismus, die bekanntlich allumfassend nachrichtendienstlich und vollziehend tätig war, sollte in der Bundesrepublik eine strikte Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten, zwischen polizeilicher und geheimdienstlicher Aufgabenstellung und Tätigkeit vollzogen werden. Diese Trennung dient der Verhinderung einer undemokratischen Machtkonzentration. Abgesehen von einer permanenten Durchlöcherung dieses verfassungsrechtlichen Trennungsgebotes durch eine intensive Zusammenarbeit und Arbeitsteilung im Laufe der Jahrzehnte, wurden die Aufgabenfelder der Polizei darüber hinaus weit hinein ins Vorfeld von strafbaren Handlungen ausgedehnt. Mit den neuen Legalisierungen hat die Polizei in ihren Händen sowohl exekutive (vollziehende) als auch nachrichtendienstliche Machtmittel angehäuft - wodurch in diesem Bereich das Trennungsgebot praktisch aufgehoben ist. Die demokratisch-öffentliche Kontrolle der Polizei konnte mit dieser Entwicklung in keiner Weise Schritt halten.

Mit der Übertragung von Kompetenzen der OK-Bekämpfung an die Geheimdienste machen sich BND und Verfassungsschutz - insbesondere in Bayern 2) - auf der einen Seite und Polizei auf der anderen Seite nicht mehr »nur« in den Bereichen des sog. Terrorismus, des Links- und Rechtsextremismus (Staatsschutz) praktisch mit den gleichen Mitteln Konkurrenz, sondern nun auch zunehmend - zumindest partiell - im Bereich der OK - wenn auch mit unterschiedlichen Erkenntnisperspektiven und -interessen. Eine nicht zu unterschätzende Gefahr der »Organisierten Kriminalität« ist m.E. gerade in ihrer Bekämpfung mittels solcher Spezialermächtigungen zu sehen. Denn mit ihrer Hilfe wird in Grundprinzipien der Verfassung, des Strafprozesses und des Datenschutzes eingegriffen - zu Lasten der Beschuldigten, aber auch einer Vielzahl gänzlich unbeteiligter oder unschuldiger Dritter. Der Bürger als (potentielles) Sicherheitsrisiko.

Demokratiewidrig: staatlich organisierte«Gegen-Mafia« statt Ursachenbekämpfung

Dieses Land kann sich keine staatlich organisierte »Gegen-Mafia« leisten, die mit der OK Schritt hält und sie bis zur Verwechselbarkeit zu durchdringen versucht. Dieses Land verträgt - schon aus historischen Gründen - keine Geheim-Polizei, die in der Lage ist, gesellschaftliche Bereiche zu infiltrieren und die sich der öffentlichen Kontrolle mehr und mehr entziehen kann. Denn: Im Rechtsstaat kann es keine »Waffengleichheit« mit dem organisierten Verbrechen geben, es sei denn um den Preis von staatlich (mit-) organisierter Kriminalität (was es teilweise schon gibt), von staatlicher Machtkonzentration zu Lasten der Bürgerrechte, um den Preis einer nicht mehr kontrollierbaren Polizei und einer partiellen Geheimjustiz. Der befürchtete negative Einfluß der OK auf die Politik, auf die öffentliche Verwaltung und die Sicherheitsorgane wurde möglicherweise mit dem OrgKG und den Folgegesetzen bereits in die Wege geleitet.

Wann endlich wird sich die (historische) Erkenntnis durchsetzen, daß wir uns unbeschränkte staatliche Aufrüstung nicht leisten können, daß systematische Gefahren für Menschen und Bürgerrechte nicht zuletzt auch von staatlicher Seite, vom staatlich organisierten Gewaltapparat drohen?

Kontraproduktiv und inhuman: Das Elend polizeilicher Lösungsversuche

Mit permanenter Aufrüstung ist das gesellschaftliche und internationale Phänomen (organisierter) Kriminalität nicht zu bewältigen. Hier sind die Strafverfolgungsorgane prinzipiell überfordert, da sie keinerlei Einfluß auf die Entstehungsbedingungen von OK (oder Wirtschaftkriminalität) hat.

Beispiel: die grandios gescheiterte repressive Drogenpolitik, die Kriminalität erst schafft und dann mit viel polizeilichem und justiziellem Aufwand und wenig Effizienz »verwaltet«. Hier werden allzu viele Kräfte der Polizei (und Justiz) gebunden - die allerdings nichts bewältigen, sondern die Situation vor Ort noch verschärfen, etwa durch Vertreibung der Drogenabhängigen und durch Drogen-Beschlagnahmen, die die Schwarzmarktpreise in die Höhe treiben und zu verstärkter Beschaffungskriminalität und Verelendung führen. Dieser Teufelskreis muß endlich wirksam unterbrochen, die Polizei aus diesem Bereich weitgehend herausgezogen werden, zumal sie sich mit ihren klandestinen Mitteln und Methoden schon heillos in die kriminellen Szenen verstrickt hat. Die Drogenkonsum-Szenen und nicht die Drogen-Kartelle sind durchsetzt mit V-Leuten, Verdeckten Ermittlern und agents provocateurs der Polizei, hier kommt es zu regelrechten Verflechtungen, Geschäfte werden von polizeilichen Schein(ver)käufern angezettelt und auf diese Weise kleine Fische (Kleindealer) zu großen Fischen befördert. Doch an die Drogenbosse und Drahtzieher ist offenbar auch mit solchen Mitteln nicht heranzukommen - das zeigen auch die Erfahrungen aus anderen Ländern. Solange der schwarze Markt solche Profite abwirft wie im Drogenbereich, wird sich nicht viel ändern lassen.

Der illegale Drogenhandel bildet mit bis zu 60 Prozent den Kern dessen, was als sogenannte OK gilt; und die Beschaffungskriminalität, eine der gravierenden Folgen der prohibitiven Drogenpolitik, bildet mit über 50 Prozent das Schwergewicht der gestiegenen Alltags- bzw. Massenkriminalität. Gerade hier und an der zunehmenden Verelendung der Drogenabhängigen wird deutlich, wie kontraproduktiv und letztlich inhuman sich der »starke Staat« auswirken kann. Nur eine Politik der Liberalisierung und behutsamen Entkriminalisierung wird hier etwas verändern und dem harten Kern der OK und der Massenkriminalität mit sozialverträgliche Methoden die Geschäftsgrundlage entziehen können. Aber ausgerechnet diejenigen, die vorgeblich am vehementesten gegen die OK kämpfen, verweigern ebenso vehement eine sozialverträgliche und ursächlich wirkende Politik der Entkriminalisierung und Haftvermeidung - eine Politik, die insbesondere auch den Suchtkranken zugute käme.

Ursachenerforschung und sozialverträgliche Lösungsansätze

Was dieses Land darüber hinaus dringend benötigt, sind tiefgreifende politische und ökonomische Veränderungen, den Mut zu sozialpolitischen Lösungen und eine Absage an die Dominanz polizeilicher bzw. strafrechtlicher Lösungsversuche: eine sozial gerechte Umverteilung von Arbeit und Vermögen (statt der herrschenden Politik eines rigorosen Sozialstaatsabbaus und einer Umverteilung von unten nach oben); eine Beendigung der sozialen Desintegration und Entsolidarisierungsprozesse. Wir brauchen einen konsequenten Ausbau demokratischer Strukturen, die Verbesserung von Transparenz und demokratischer Kontrolle in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft, sowie eine Stärkung und Absicherung der Bürgerrechte statt deren Aushöhlung. Wir brauchen Strukturen, die sozialverträgliche Problemlösungen und Konfliktbewältigung unter verstärkter Bürgerbeteiligung ermöglichen - etwa über Runde Tische, Präventionsräte und Elemente direkter Demokratie.

Wir müssen verstärkt über innovative kriminalitätsverhindernde technischen Lösungen (wie z.B. Wegfahrsperren bei Autos, Computersicherungen) sowie über betriebliche Sanktionen (Widerruf von Genehmigungen, verstärkte Betriebsprüfungen, Begleitkontrollen, Dokumentationspflichten, Zwang zur Offenlegung, erhöhte Bußgelder) nachdenken. Auch Teilhabe- bzw. verstärkte Mitbestimmungsrechte können Mißbrauch und Wirtschaftskriminalität eindämmen.

Rolf Gössner, Dr. jur., Rechtsanwalt, Publizist und parlamentarischer Berater. Sachverständiger im Bundestag u.a. zum OrgKG und in verschiedenen Landtagen zu Polizei- und Verfassungsschutzgesetzen. Redaktionsmitglied von GEHEIM, Autor u.a. von: »Mythos Sicherheit - Der hilflose Schrei nach dem starken Staat« (Hrg., Nomos 1995), »Polizei im Zwielicht - Gerät der Apparat außer Kontrolle?« (Campus 1996).

Anmerkungen:
(1) Der Bundesnachrichtendienst (BND) wird gesetzlich ermächtigt, im Ausland bzw. durch das Abhören internationaler Fernmeldenetze gewonnene geheimdienstliche Erkenntnisse über sog. Organisierte Kriminalität den Strafverfolgungsbehörden (Polizei/ Staatsanwaltschaften) zuzuliefern. Mithilfe der sog. strategischen Kontrolle des BND nach bestimmten verdächtig klingenden »Suchbegriffen« werden die entsprechenden Verdachtsmomente erfaßt (»Staubsauger im Äther«)
(2) Hier wurde dem Verfassungsschutz über Einzelbefugnisse hinaus per Gesetz die Aufgabe der OK-Aufklärung und -Bekämpfung im Vorfeld zugesprochen.

»Was dieses Land dringend benötigt, (ist) ... eine Absage an die Dominanz polizeilicher Lösungsversuche ...«

Gössner, Rolf


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