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Ein wirklich ehrenwerter Anwalt der Menschenrechte 1)

Um den doppelbödigen Stil der »Menschenrechtskampagne« gegen Cuba zu entlarven, drucken wir in Auszügen einen Artikel nach, den GEHEIM in seiner Ausgabe Nr. 2 bereits 1988 veröffentlichte. Was sich heute in dieser Hinsicht auf die Öffentlichkeit ergießt, ist nicht mehr und nicht weniger als »alter Wein in neuen Schläuchen«:

»Der erste Versuch der US-Administration, eine Verurteilung Cubas durch die Menschenrechtskommission der UNO in Genf zu erreichen, endete am 11. März 1987 mit einer Abstimmungsniederlage. Ihrer lauthals verkündeten Absicht gemäß, 'jedes Jahr wieder eine öffentliche Verurteilung Cubas an(zu)streben' (Lateinamerika Report, 3/87, S.6), setzte sie bei der diesjährigen Tagung im Februar/März ihr Spiel von Neuem in Szene. Dabei unterlief ihr jedoch ein eklatanter Besetzungsfehler. Nach der Ablösung ihres vormaligen Oberhüters der Menschenrechte wegen Veruntreuung von Geldern einer karitativen Stiftung, kürte sie ausgerechnet Armando Valladares zum Leiter ihrer Delegation, einem Mann also, der im Vorjahr schon als einer der 'Zeugen, wie Fidel Castro foltern und morden läßt' (Lateinamerika Report, ebd.), ausgesprochen wenig getaugt hatte.

Wer ist Armando Valladares? Lassen wir zunächst einen seiner ehemaligen Freunde, ja man könnte sagen, seinen 'Befreier' erzählen, den Sonderberater der ersten Mitterand-Regierung Regis Debray:

'Nach einer nächtlichen Diskussion von Angesicht zu Angesicht mit Fidel Castro erreichte ich die vorzeitige Freilassung eines gelähmten cubanischen Dichters, der wegen seiner politischen Meinung verurteilt worden war. Das Strafmaß war zu lang, aber die Straftat war nicht eine Meinung, der Verurteilte war kein Dichter, der Dichter war nicht gelähmt und der Cubaner ist heute US-Amerikaner. Jahrelang simulierte dieser Kämpfer seine einseitige Lähmung in einem Rollstuhl. Seine Gefängniswärter wußten es; er wußte, daß sie es wußten. Die Herausforderung nahm kein Ende. (...)

Die cubanische Polizei hatte ihn (Valladares, d.A.) gefilmt, ohne daß er es wußte, nachts, auf der Toilette seiner Zelle, nach dem Einschluß (Verletzung der Privatsphäre): Der Sprotler sprang aus seinem kleinen Rollstuhl und widmete sich beeindruckenden gymnastischen Übrungen, bevor er sich schlafen legte. Was für eine Disziplin. Welche Umsicht.

Bei seiner Ankunft auf dem Sonderflughafen von Orly weigerte er sich, aus der Kabine herauszukommen: Zu viele Persönlichkeiten aus Kunst und Kultur erwarteten ihn am Fuß der Rolltreppe, die ihm seine Legende gutwillig geglaubt hatten, ohne ihn zu kennen. (...)

Am nächsten Tag kein einziges Wort in den Zeitungen: Dieselben, die die weitschweifigen Spekulationen über die Leiden eines durch niederträchtige Folter an seinen Rollstuhl gefesselten Unglücklichen angestellt hatten, sahen mit offenem Mund den (halbseitig Gelähmten) auf hohen Hacken auf sich zuschreiten, und eine Stunde später erinnerten sie sich an nichts mehr. Denn es kann nicht sein, was nicht sein darf: Die den Tod der Ideologien proklamieren, sind wie die anderen beherrscht von der Leidenschaft zur fixen Idee, die wir Ideologie nennen. (...)

Valladares ist ein Mann mit Überzeugungen. Gegenwärtig kämpft er für die nicaraguanischen Contras, Seite an Seite mit US-amerikanischen Ultrakonservativen.' (aus: Regis Debray, Les Masques, Edition Gallimard, Paris 1988)«

Soweit das Zitat aus GEHEIM, Nr. 2/1988. Fakt ist, daß der »halbseitig gelähmte Dichter Valladares« im Geheimdienst der faschistischen Diktatur Batistas tätig war und daß er 1961 verurteilt wurde, weil er eine konterrevolutionäre Zelle aufgebaut hatte, die Terror- und Sabotageakte gegen die cubanische Revolution plante und durchführte. Im Besitz dieser Gruppe waren als Zigarettenschachteln getarnte Sprengsätze, eine Maschinenpistole (Marke Thomson, Kaliber 45), Zündschnüre etc. gefunden worden. Der »Verteidiger der Menschenrechte« entpuppt sich also als ein gewöhnlicher konterrevolutionärer Terrorist ...

Daß die organisierten Menschenrechtskampagnen gegen das Cuba von heute genauso wenig Substanz besitzen, die Medien sie jedoch immer wieder willig aufgreifen, belegt ein Bericht 2) des Büros der US-amerikanischen Einwanderungsbehöre in der US-Interessenvertretung (diplomatische Vertretung der USA) in Havanna, Cuba, an das US-Außenministerium in Washington vom Januar 1994: ,Bei der Bearbeitung der Visaanträge von Flüchtlingen treten nach wie vor wenig begründete Fälle auf. Ein Großteil der Anträge wird eher wegen der sich verschlechternden Wirtschaftslage gestellt denn aus echter Angst vor Verfolgung. (...) Die Menschenrechtsfälle bilden die am wenigsten fundierte Kategorie des Flüchtlingsprogramms.

Die von Mitgliedern der Menschenrechtsgruppen eingereichten Anträge zeichnen sich durch allgemeine, ungenaue Beschreibungen angeblicher Menschenrechtsaktivitäten und einen Mangel an stichhaltigen Beweisen für eine Verfolgung aus. Sie erfüllen für eine Aufnahme in das Programm nicht die grundlegenden Voraussetzungen.

In den letzten Monaten gab es immer wieder Beschwerden über falsche Angaben von Aktivisten bei der Antragstellung und den Verkauf von Zeugenaussagen durch führende Menschenrechler. (...) In den Zeugenaussagen führender Menschenrechtler finden sich meist nur vage Beschreibungen von Menschenrechtsaktivitäten wie z.B. die moralische Unterstützung von Familienangehörigen politischer Gefangener. Diese Beschreibungen belegen deutlich das geringe Maß an Aktivitäten und die Konfrontationsvermeidung der meisten Menschenrechtsgruppen.

Darüber hinaus können in kaum einem Fall Hausdurchsuchungen, Verhöre, Festnahmen oder Inhaftierungen nachgewiesen werden. Meistens behaupten die Aktivisten, daß sie von der Staatssicherheit verfolgt werden, können jedoch selten einen angemessenen Beweis für ihre Aussagen erbringen. In einigen Fällen hat der Antragsteller behauptet, Schikanen ausgesetzt gewesen zu sein, ohne daß eine Festnahme erfolgt ist. Den Beamten, die die Befragung durchführten, bleibt letztendlich nicht anderes übrig, als sich auf die Aussagen der Aktivisten zu stützen. (...)

Mit Blick auf das ausdrückliche Interesse der CIA an dem Thema Menschenrechte sowie seine stärkere Einbindung in und seine verbesserte Kenntnis über die verschiedenen Gruppen regen wir eine engere Zusammenarbeit mit der US-Interessenvertretung in Übereinstimmung mit unseren gemeinsamen Zielen an.«

Anmerkungen:

(1) gekürzt aus: GEHEIM, Nr. 2/1988

(2) das Dokument ist vollständig nachzulesen in: GEHEIM, Nr. 2/1994


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